Europäische Richtlinie 2011/24/EU

Rückerstattung

Haben Sie keine Europäische Krankenversicherungskarte* (EKVK) oder konnten Sie Ihre EKVK* nicht verwenden (weil die medizinische Behandlung beispielsweise von einem individuellen privaten Gesundheitsdienstleister oder in einem Privatkrankenhaus geleistet wurde)?

Die Rückerstattung erfolgt auf Basis der Vorschriften und Tarife der belgischen Pflichtkrankenversicherung*. Das bedeutet, dass:
- nur die medizinische Behandlung rückerstattet wird, die auch in Belgien erstattet wird;
- die Rückerstattung niemals höher sein wird als die Erstattung für diese medizinische Behandlung in Belgien.

Die Höhe der Rückerstattung kann auch nicht höher sein als die Summe, die Sie für die medizinische Behandlung bezahlt haben.


Was müssen Sie tun?

Sie müssen zuerst selbst die vollständige Summe für die medizinische Behandlung im Ausland bezahlen. Nach Ihrer Heimkehr müssen Sie die Rechnungen bei Ihrer belgischen Krankenkasse* einreichen und die Rückerstattung beantragen.

Beispiel
Sie werden während eines kurzen Aufenthaltes in Spanien krank und werden in einem Privatkrankenhaus aufgenommen. Sie bezahlen die vollständige Summe und nach Ihrer Heimkehr reichen Sie die originale Krankenhausrechnung bei Ihrer Krankenkasse* ein. Ihre Krankenkasse* wird die Kosten auf Basis der Vorschriften und Tarife der belgischen Pflichtversicherung rückerstatten.


Wann können Sie die Rückerstattung auf Basis der Vorschriften und Tarife der belgischen Pflichtkrankenversicherung beantragen?

Sie können diese Rückerstattungsweise wählen, wenn:
- Sie Ihre EKVK* nicht verwenden konnten;
- Sie während eines vorübergehenden Aufenthaltes eine medizinische Behandlung erhalten und beschließen, Ihre EKVK* nicht zu verwenden (z.B. für medizinische Behandlung durch einen Gesundheitsdienstleister*, der in Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens tätig ist). In diesem Fall müssen Sie die Kosten zuerst selbst bezahlen und können Sie nachträglich die Rückerstattung bei Ihrer belgischen Krankenkasse* beantragen.
 

 

ACHTUNG !

Wohnen Sie in Zypern*, Finnland, Irland, den Niederlanden, in Portugal, Spanien, Großbritannien, Schweden oder Norwegen
und

- erhalten Sie eine belgische Rente oder eine belgische Invaliditätsentschädigung, und haben Sie und auch Ihre Familienmitglieder dort Anspruch auf medizinische Behandlung auf Rechnung von Belgien
oder
- haben Sie dort als Familienmitglied Anspruch auf medizinische Behandlung auf Rechnung von Belgien, während der Hauptversicherte in einem anderen Land der Europäischen Union*, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz wohnt
und
konnten Sie während eines vorübergehenden Aufenthaltes in einem anderen Land (ausgenommen Belgien) Ihre EKVK* nicht verwenden (weil die medizinische Behandlung beispielsweise von einem privaten Gesundheitsdienstleister oder in einem Privatkrankenhaus erbracht wurde),
dann
müssen Sie die Kosten zuerst selbst bezahlen.

Nach Ihrer Heimkehr müssen Sie die Rechnungen bei der Krankenkasse* Ihres Wohnsitzlandes einreichen und die Rückerstattung beantragen. Die Rückerstattung erfolgt auf Basis der Vorschriften und Tarife der öffentlichen Krankenversicherung Ihres Wohnsitzlandes.

Beispiel
Sie erhalten eine belgische Rente und wohnen in Spanien, wo Sie Anspruch auf medizinische Behandlung zu Lasten von Belgien haben. Sie haben während eines Urlaubes in Italien einen Unfall und werden in einem Privatkrankenhaus aufgenommen. Sie bezahlen die vollständige Summe der Krankenhausrechnung und nach Ihrer Heimkehr reichen Sie die Originalrechnung bei der spanischen Krankenkasse* ein, welche die Kosten auf Basis der Vorschriften und Tarife der spanischen öffentlichen Krankenversicherung rückerstatten wird.

 

 Weitere Infos?

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf*.

 

* Siehe Glossar