Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009 - die Europäische Krankenversicherungskarte

Rückerstattung

Nach Vorlage Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte* (EKVK) haben sie Anspruch auf medizinische Behandlung zu den Bedingungen der öffentlichen Krankenversicherung (Honorare, Rückerstattungsvorschriften,...) des Landes, in dem Sie medizinische Behandlung erhalten.

Abhängig von der Gesetzgebung des Landes, in dem Sie sich aufhalten, ist die medizinische Behandlung gratis oder die Kosten werden – wenn Sie bezahlen müssen – rückerstattet. Wenn Sie im Voraus bezahlen müssen, können Sie die Rückerstattung bei einer Krankenkasse* des Landes der Behandlung beantragen oder Sie können – wenn sie das Rückerstattungsverfahren nicht ausführen konnten – nach Ihrer Heimkehr die Rückerstattung bei Ihrer belgischen Krankenkasse* beantragen.

Die Kosten werden auf Basis der Vorschriften und Tarife des Landes, in dem Sie medizinische Behandlung erhalten haben, rückerstattet.


Was müssen Sie tun?

Auf der Website der Europäischen Kommission können Sie pro Land prüfen, was Sie tun müssen, wenn Sie eine medizinisch notwendige Behandlung benötigen und auf welche Behandlung Sie Anspruch haben.

Beispiel
Sie werden während eines kurzen Aufenthaltes in Frankreich krank und werden in einem öffentlichen Krankenhaus aufgenommen. Nach Vorlage Ihrer EKVK* werden Sie die erforderliche medizinische Behandlung unter den Bedingungen der französischen öffentlichen Krankenversicherung (Honorare, Rückerstattungsvorschriften, ...) erhalten. Im Prinzip bezahlen Sie lediglich die Selbstbeteiligung und eventuelle Zuschläge, genauso wie ein Einwohner von Frankreich.


Wann können Sie die EKVK* nicht verwenden?

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie die EKVK* nicht verwenden können:
- für geplante medizinische Behandlungen (wenn Sie speziell ins Ausland reisen, um Sie dort behandeln zu lassen);
- wenn die medizinische Behandlung von einem individuellen privaten Gesundheitsdienstleister (Arzt, Zahnarzt usw.) oder in einem Privatkrankenhaus geleistet wurde.


Weitere Infos?

Weitere Informationen über die EKVK* finden Sie auf der Website:
- des LIKIV (auf Französisch);
- der Europäischen Kommission.

* Siehe Glossar