Die Produktnormen, die auch Normen über die Geräuschemissionen enthalten, sind auf europäischer Ebene festgelegt. Sie werden von der Föderalbehörde umgesetzt in der nationalen Gesetzgebung und verfolgt.

Mehrere Föderale öffentliche Dienste (FÖD) setzen sich mit dem Problem der Lärmbelästigung auseinander. Der FÖD Mobilität und Transportwesen ist verantwortlich für die Regelung des Transportwesens: Motorfahrzeuge, Motorräder, Wasserfahrzeuge (Sportschifffahrt), Flugzeuge und Eisenbahnen. Der Betrieb des Brüsseler Flughafens (Brussels Airport) unterliegt ebenfalls der Zuständigkeit des FÖD Mobilität und Transportwesen. Der FÖD Wirtschaft folgt den Arbeiten Europas in Sachen Geräuschemissionen der Güter des täglichen Bedarfs, wie tragbare persönliche Musikgeräte und Spielzeug. Dieser öffentliche Dienst wacht auch über die Regelung zur Qualität von Gehörschutzstöpseln. Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ist die zuständige Instanz für die Umsetzung der Regelung der Geräuschemissionen von Haushaltsgeräten, Reifen und der 57 Geräte- und Maschinenkategorien, die für die Verwendung außerhalb von Gebäuden vorgesehen sind.

Für bestimmte Produkte besteht eine Pflicht zur Messung ihrer Geräuschemissionen und zur Angabe auf dem Produkt oder dem Werbematerial (z.B. bei Kühlschränken, Waschmaschinen, Motorsägen); bei anderen bestehen Grenzwerte für die Geräuschemission (z.B. Rasenmäher, Kompressoren, Fahrzeugkräne).

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