SCIP, Englische Abkürzung für „Substances of Concern In articles as such or in complex objects Products“, ist eine öffentliche Datenbank mit Informationen über gefährliche Stoffe, die in verschiedenen Erzeugnissen und Verbrauchsgütern enthalten sind. Darin sind die besonders besorgniserregenden Stoffe der Kandidatenliste aufgelistet. Letztere unterliegen dem REACH-Zulassungsverfahren.

Die SCIP-Datenbank wurde von der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) entwickelt. Sie ist seit dem 14.09.2021 öffentlich einsehbar. Somit sollte sie Verbrauchern dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, wenn sie Produkte kaufen, und darüber informiert zu sein, wie diese sicher genutzt und entsorgt werden.
 
Ziele der SCIP-Datenbank:

  • Ein besseres Verständnis und eine bessere Rückverfolgbarkeit von gefährlichen Chemikalien, die über den gesamten Lebenszyklus in Produkten vorhanden sind, auch wenn diese zu „Abfall“ werden ;
  • Reduzierung von gefährlichen Chemikalien in Abfall ;
  • Förderung der schrittweisen Ersetzung gefährlichen Chemikalien durch sicherere und nachhaltigere Alternativen ;
  • Über die Gewährleistung ungiftiger Materialienströme zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für diese Produkte beitragen. 

Anlass und Mehrwert der SCIP-Datenbank
 
Die SCIP-Datenbank entstand im Rahmen der EU-Abfallrahmenrichtlinie, die 2018 in Kraft trat. In den neuen EU-Rechtsvorschriften werden folgende innovative Ziele gesetzt:

  • Erweiterung auf alle Wirtschaftsakteuren der Lieferkette des ursprünglich auf Verbraucher beschränkten „Rechts auf Wissen“ ;
  • „Pflicht“, der ECHA die Informationen über das Vorhandensein von besorgniserregenden Stoffen für alle betreffenden Artikel/Erzeugnisse zur Verfügung zu stellen, damit sie in die SCIP-Datenbank aufgenommen und also öffentlich einsehbar werden (vom Hersteller über Lieferanten von Erzeugnissen, Importeure, Unternehmen, die Erzeugnisse zusammensetzen, und Verbraucher bis zum Abfallbehandlungsunternehmen), wie in Artikel 33 der REACH-Verordnung beschrieben. Früher wurden Informationen über das Vorhandensein eines besorgniserregenden Stoffs in einem Erzeugnis nur auf Anfrage von Verbrauchern oder Lieferanten von Erzeugnissen bereitgestellt.

Seit dem 5. Januar 2021 müssen Firmen, die Erzeugnisse in Verkehr bringen, in denen diese Stoffe in einer bestimmten Konzentration enthalten sind, der ECHA Informationen über diese Erzeugnisse zur Verfügung stellen. Diese Pflicht wurde in belgisches Recht umgesetzt (Königlicher Erlass).

Obwohl es sich um eine öffentlich zugängliche Datenbank handelt, garantiert die ECHA den Schutz sensibler Daten.
 
Um mehr zu erfahren über die SCIP-Datenbank

Schauen Sie sich auch das Informationsvideo an mit Erläuterungen darüber, wie eine Suche nach Informationen über gefährliche Stoffe in der SCIP-Datenbank gestartet wird.