RECHTSVORSCHRIFTEN

Siehe die konsolidierte Fassung unter der Rubrik Rechtsvorschriften.

ALLGEMEINES

Seit der Ernte 2002 wurden in unserem Land Kartoffelpartien aufgrund von Befall mit Braun- oder Ringfäule vernichtet, behandelt oder verarbeitet. Es handelt sich um schädliche Organismen, die nach europäischem und belgischem Recht bekämpft werden müssen.
Die betroffenen Kartoffelerzeuger können erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Aus diesem Grund drängten die Berufsverbände die Behörden, einen Solidaritätsfonds für alle belgischen Kartoffelerzeuger einzurichten. Zu diesem Zweck wurden in der Arbeitsgruppe Kartoffeln des Haushaltsfonds für die Erzeugung und den Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen („Pflanzenfonds“) Gespräche zwischen Vertretern des Ministers für Volksgesundheit, des Föderalen Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette und repräsentativen Landwirtschafts- und Berufsverbänden geführt.

Die erzielte Einigung wurde von allen landwirtschaftlichen und berufsständischen Organisationen gebilligt. Dieses Ergebnis fand seinen Niederschlag im Königlichen Erlass vom 5. Dezember 2004 zur Festlegung der von den Kartoffelproduzenten zu entrichtenden zeitweiligen Krisenbeiträge für die Entschädigung von Verlusten infolge von Maßnahmen gegen Quarantäneschadorganismen . Es handelt sich also nicht um Beiträge, die an die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) oder den Förderfonds der Wallonischen Region (APAQ-W) zu entrichten sind.

INFORMATIONEN ÜBER DIE VON DEN KARTOFFELERZEUGERN ZU ENTRICHTENDEN BEITRÄGE

Der Solidaritätsfonds für Kartoffelerzeuger wird durch Pflichtbeiträge aller auf dem belgischen Staatsgebiet tätigen Kartoffelerzeuger gespeist. Der Grundbetrag der jährlichen Beiträge beläuft sich auf 20 EUR pro Hektar für Pflanzkartoffeln und 10 EUR pro Hektar für Speisekartoffeln. Die Höhe des Beitrags wird indexiert (gemäß Artikel 6 des Königlichen Erlasses vom 5. Dezember 2004). Der indexierte Beitrag für das Referenzjahr 2023 beläuft sich auf 31,04 EUR/ha für zertifizierte Pflanzkartoffeln und 15,52 EUR/ha für Speisekartoffeln und betriebseigenes Pflanzgut. Die Höhe der individuellen Beiträge wird auf der Grundlage der bei den regionalen Behörden eingereichten Flächenerklärungen (Speisekartoffeln und betriebseigenes Pflanzgut) oder Kontrollanmeldungen (zertifiziertes Pflanzgut) berechnet.
Die Beiträge sind ausschließlich dazu bestimmt, Erzeuger zu entschädigen, die aufgrund der Verpflichtung zur Vernichtung, Behandlung oder Verarbeitung von Kartoffeln finanzielle Verluste erlitten haben. Den geschädigten Erzeugern wurden bereits Entschädigungen in Höhe von insgesamt 1.585.839 EUR gezahlt. 

Am 31. Dezember 2023 beliefen sich die Reserven des Solidaritätsfonds für Kartoffelerzeuger auf 1.451.777,97 EUR.
Da dieser Betrag unter der in Art. 5 des Königlichen Erlasses vom 5.12.2004 festgelegten Schwelle von 1.500.000 EUR liegt, wird es im Jahr 2024 eine neue Beitragskampagne geben. Wenn nämlich die Rücklagen unter die Grenze von 1.500.000 EUR sinken, wird der Krisenbeitrag im darauffolgenden Jahr erneut erhoben.

INFORMATIONEN ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG DURCH DEN PFLANZENFONDS - VERNICHTETE, DENATURIERTE ODER VERARBEITETE KARTOFFELN

Eine oder mehrere Ihrer Kartoffelpartien wurden auf Anordnung der FASNK vernichtet, denaturiert oder verarbeitet, nachdem sie als kontaminiert oder wahrscheinlich kontaminiert mit einem der folgenden Quarantäneschadorganismen ausgewiesen wurden: Braunfäule (Ralstonia solanacearum), Ringfäule (Clavibacter michiganensis subsp. sepedonicus), Kartoffelkrebs (Synchytrium endobioticum) oder einer anderen Krankheit, die in der Liste der entschädigungsfähigen Organismen (Artikel 8 des KE vom 05.12.2004) aufgeführt ist.

Oder Ihre zertifizierten Pflanzkartoffeln sind unbrauchbar und wertlos geworden, nachdem sie am Ende der Pflanzsaison von der FASNK gesperrt wurden, bis die endgültigen Ergebnisse der Probenanalysen vorliegen.
Der Solidaritätsfonds für Kartoffelerzeuger innerhalb des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt entschädigt Erzeuger, die Opfer einer solchen Situation sind, sofern alle Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt sind:
– Zum Zeitpunkt der Meldung der Kartoffelkontamination müssen die Beiträge für alle in Rechnung gestellten Anbaujahre entrichtet worden sein;
– Die Kartoffelanbauflächen müssen gemeldet sein;
– Alle Pflanzenschutzvorschriften müssen erfüllt sein;
– Alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen zur Minderung des Schadens müssen getroffen worden sein;
– Ein schriftlicher Antrag auf Entschädigung muss gestellt worden sein.
Der Antrag auf Entschädigung erfolgt schriftlich spätestens vier Monate nach dem Auftreten der Verluste und wird von den erforderlichen Belegen begleitet (Protokoll der FASNK, Rechnungen usw.).
Nach Eingang Ihres Antrags und Prüfung der verschiedenen Bedingungen erstellt der Solidaritätsfonds einen Entschädigungsvorschlag zusammen mit einer Erklärung über den endgültigen und bedingungslosen Verzicht auf eine Klage gegen den belgischen Staat und die FASNK im Zusammenhang mit den Kartoffeln, für die Sie die Entschädigung erhalten. Dieses ausgefüllte und zum Einverständnis unterschriebene Dokument autorisiert die Auszahlung der Entschädigung durch den Fonds auf Ihr Bankkonto.
Die Höhe der Entschädigung wird gemäß den Bestimmungen des Anhangs des Königlichen Erlass vom 5. Dezember 2004 berechnet.
Im Falle einer Verarbeitung unter Quarantänebedingungen entschädigt der Solidaritätsfonds für direkte Wertverluste.
Die Entschädigung wird auf der Grundlage der von der FASNK genehmigten Belege berechnet, bei einem Maximum von 49,90 EUR/Nettotonne Kartoffeln (inkl. MwSt.). Es handelt sich um direkte Wertverluste aufgrund der Quarantänebehandlung von kontaminierten Kartoffeln und der Dekontaminierung von Transportmitteln, Verarbeitungsanlagen und -geräten, des separaten Transports zu einer Anlage zum Waschen von Kartoffeln unter Quarantänebedingungen, der erforderlichen Anpassungen zur Sicherung der Anlagen für die Ableitung von Waschwasser, der Entsorgung von Waschschlamm, Abfall und kontaminiertem Boden.
Eine Schätzung der zusätzlichen Kosten, die durch die Quarantänebedingungen entstehen, muss vorab vom Verarbeiter Ihrer Wahl, eventuell in Zusammenarbeit mit Belgapom, vorgenommen werden, sofern dieser das spezifische Lastenheft für die Quarantänebedingungen erfüllt und die Genehmigung der FASNK erhalten hat. Der Verarbeiter legt dann seine Schätzung dem FÖD vor, der die Entschädigungsmöglichkeiten untersucht und die verschiedenen Beteiligten (Erzeuger, Verarbeiter und die FASNK) schriftlich darüber informiert.
In den anderen Fällen wird die Entschädigung auf 85 % der durchschnittlichen Gesamtproduktionskosten gemäß der Definition, die im Anhang des Königlichen Erlasses vom 5. Dezember 2004 festgesetzt ist. Davon abgezogen wird der eventuell von Dritten erhaltene Restwert für denaturierte Kartoffeln, die unter Kontrolle der FASNK verwertet werden können.


Weitere Informationen bezüglich Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen finden Sie unter www.afsca.be (link is external) .
 

FAQ: KRISENBEITRÄGE FÜR KARTOFFELERZEUGER

 
1. Warum muss ich zahlen?

Die Pflichtbeiträge, die von allen aktiven Kartoffelerzeugern in Belgien gezahlt werden, fließen in den Pflanzenfonds, um eine finanzielle Reserve zu bilden. Dieser Solidaritätsfonds ermöglicht die Entschädigung von Kartoffelerzeugern, wenn sie finanzielle Verluste erleiden, weil Kartoffelchargen vernichtet, denaturiert oder verarbeitet werden müssen, aufgrund einer Kontamination mit:

  • Braunfäule, verursacht durch die Bakterien Ralstonia solanacearum, Ralstonia pseudosolanacearum, Ralstonia syzygii subsp. Celebesensis und Ralstonia syzygii subsp. indonesiensis 

  • Ringfäule (Clavibacter michiganensis subsp. sepedonicus)

  • Kartoffelkrebs (Synchytrium endobioticum)  

  • Kartoffelblattsauger (Bactericera Cockerelli)

Diese Quarantäneschadorganismen sind in der Liste der entschädigungsfähigen Organismen aufgeführt (Artikel 8 des KE vom 05.12.2004). 

2. Handelt es sich um einen neuen Beitrag?

Nein, seit 2005 werden Beitragserklärungen an Kartoffelerzeuger verschickt. Für die Anbaujahre 2004 bis 2009 wurde eine Beitragskampagne durchgeführt. 
Die Erhebung von Beiträgen wird ausgesetzt, wenn die Reserven des Solidaritätsfonds die Summe von 1.500.000 EUR erreichen. Aus diesem Grund wurde für die Anbaujahre 2010-2023 keine Beitragskampagne durchgeführt. 2023 sanken die Reserven unter den Schwellenwert von 1.500.000 EUR, sodass der Beitrag 2024 wieder erhoben wird. 

3. Wer muss diesen Beitrag zahlen?

Alle auf belgischem Staatsgebiet tätigen Kartoffelerzeuger (Speise- oder Pflanzkartoffeln) müssen diesen Beitrag zahlen.

4. Muss ich diesen Beitrag zahlen?

Ja, es handelt sich um einen Pflichtbeitrag für alle auf belgischem Staatsgebiet tätigen Kartoffelerzeuger (Speise- oder Pflanzkartoffeln).

 5. Was passiert, wenn ich diesen Beitrag nicht zahle?

Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Beitragserklärung erfolgt, wird der Betrag automatisch um 20 % erhöht, bei einem Mindestbetrag von 50 EUR.  
Außerdem sind Erzeuger, die nicht für alle in Rechnung gestellten Anbaujahre ihre Beiträge entrichtet haben, im Falle von finanziellen Verlusten, die durch die Verpflichtung zur Vernichtung, Denaturierung oder Verarbeitung von Kartoffeln infolge eines Befalls mit einem Quarantäneschadorganismus, der in der Liste der entschädigungsfähigen Organismen aufgeführt ist (Artikel 8 des KE vom 05.12.2004), verursacht werden, nicht gedeckt. 

6. Ist der Beitrag pauschal? Wie wurde mein Beitrag festgelegt?

Nein, der Beitrag ist nicht pauschal und wird jedes Jahr neu berechnet.
Die Höhe der individuellen Beiträge wird auf der Grundlage der bei den regionalen Behörden eingereichten Flächenerklärungen (Speisekartoffeln und betriebseigenes Pflanzgut) oder Kontrollanmeldungen (zertifiziertes Pflanzgut) berechnet. Der Grundbeitrag beläuft sich auf 20 EUR pro Hektar für zertifizierte Pflanzkartoffeln und auf 10 EUR pro Hektar für Speisekartoffeln und betriebseigenes Pflanzgut.
Gemäß Artikel 6 des KE vom 05.12.2004 werden die Beitragsbeträge alle zwei Jahre indexiert. Der indexierte Beitrag für das Referenzjahr 2023 beläuft sich auf 31,04 EUR/ha für zertifizierte Pflanzkartoffeln und 15,52 EUR/ha für Speisekartoffeln und betriebseigenes Pflanzgut.

7. Ist dieser Beitrag einmalig?

Nein, er muss jedes Jahr gezahlt werden. Der Beitrag wird jedoch vorübergehend nicht mehr fällig, wenn die Reserven des Solidaritätsfonds die Summe von 1.500.000 EUR erreichen. Diese Grenze war seit dem 31. Dezember 2010 überschritten.  
2023 sanken die Reserven unter diese Grenze, sodass 2024 eine neue Beitragskampagne durchgeführt wird. 

8. Ich habe keine Beitragserklärung erhalten. Was muss ich tun?

- Wenn für das betreffende Anbaujahr eine Flächenerklärung bei den Regionen eingereicht wurde, können Sie eine Nachricht an fonds.plantes@health.fgov.be (link sends e-mail) schicken und eine Kopie Ihrer Flächenerklärung - Jahr 2024 (Wallonische Region) mit Ihrem Namen und Ihrer vollständigen Adresse einreichen. Eine Beitragserklärung wird Ihnen dann zugesandt. Sie können  auch unter der folgenden Adresse Kontakt mit uns aufnehmen:
FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt  
GD Tiere, Pflanzen und Ernährung 
Pflanzenfonds  
Avenue Galilée 5/2 
1210 Brüssel 
- Wenn für das betreffende Anbaujahr keine Flächenerklärung erfolgt ist, muss das „Formular zur Meldung der Erzeugung von Speisekartoffeln“ (bei der Wallonischen Region oder der Flämischen Region) ausgefüllt und vorzugsweise per E-Mail an fonds.plantes@health.fgov.be(link sends e-mail) gesendet werden. Das Formular kann auch per Post an die folgende Adresse geschickt werden:
FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt  
GD Tiere, Pflanzen und Ernährung 
Pflanzenfonds  
Avenue Galilée 5/2 
1210 Brüssel 

9. Wie kann ich eine Beschwerde einreichen?

Die mögliche Einreichung einer Beschwerde erfolgt durch das Einsenden des vollständig ausgefüllten Beschwerdeformulars. Dieses Formular ist während der Dauer der Beitragskampagne unten auf dieser Seite im Abschnitt DOKUMENT verfügbar. Sie können es auch per E-Mail (fonds.plantes@health.fgov.be (link sends e-mail)) beantragen.  
Ihre Beschwerde muss zusammen mit den erforderlichen Belegen vor dem auf der Beitragsmeldung angegebenen äußersten Zahlungsdatum eingereicht werden.

Die Einreichung des Beschwerdeformulars und der Belege erfolgt vorzugsweise per E-Mail ( fonds.plantes@health.fgov.be (link sends e-mail)).
Sie kann auch per Einschreiben an die folgende Adresse gesendet werden:
FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt  
GD Tiere, Pflanzen und Ernährung 
Pflanzenfonds  
Avenue Galilée 5/2 
1210 Brüssel

10.  Muss ich zahlen, wenn ich eine Beschwerde einreiche?

Wenn Sie Ihre Beschwerde zusammen mit den erforderlichen Belegen vor dem auf dem Beitrag angegebenen äußersten Zahlungstermin einreichen, sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Beitrag zu zahlen, bevor wir unsere endgültige Entscheidung über Ihren Fall getroffen haben.

11. Muss ich zahlen, wenn die Kartoffeln von einem Dritten angebaut wurden?

Nein, vorausgesetzt, es wird eine Beschwerde eingereicht und eine Kopie des/der Pachtvertrags/-verträge oder eine ordnungsgemäß ausgefüllte „Bescheinigung über die Verpachtung von Kartoffelparzellen“ beigefügt. Diese ist auf Seite 2 des Beschwerdeformulars zu finden. (Siehe „Wie kann ich eine Beschwerde einreichen“). 

12. Muss ich für die Kartoffelparzellen, die ich gepachtet habe, bezahlen?

Ja, damit der Beitrag ordnungsgemäß entrichtet wurde, muss man die Zahlung für alle bepflanzten Parzellen geleistet haben, unabhängig davon, ob es sich um eigene oder gepachtete Parzellen handelt.

13. Was passiert im Falle einer Kontamination?

Wird ein Befall der Kartoffeln mit einem durch den Fonds entschädigungsfähigen Schadorganismus festgestellt, entscheidet die FASNK über die zu ergreifenden Pflanzenschutzmaßnahmen. Sie kann die Vernichtung, Denaturierung oder Verarbeitung der Kartoffeln anordnen. 

14. Wie werde ich im Falle der Vernichtung der Kartoffeln entschädigt?

Wenn die Kartoffeln auf Anordnung der FASNK vernichtet werden, stellt der Fonds Ihnen das Antragsformular für die Entschädigung sowie Informationen über die Bedingungen und das Verfahren zur Verfügung und wird prüfen, ob alle Vorbedingungen erfüllt sind. Das Antragsformular für die Entschädigung muss zusammen mit den Belegen (einschließlich des von der FASNK erstellten Vernichtungsprotokolls) an den Fonds gesendet werden, der dann die Berechnung der Entschädigung wie im Anhang des KE vom 05.12.2004 beschrieben vornimmt und einen Vorschlag unterbreitet. Sobald dieser zur Genehmigung an den Fonds zurückgeschickt wurde, wird die Auszahlung der Entschädigung auf Ihr Bankkonto vom Fonds veranlasst.

15. Wie werde ich im Falle der Denaturierung der Kartoffeln entschädigt?

Wenn die Kartoffeln denaturiert werden können, wird die FASNK den Fonds darüber informieren, der Ihnen dann alle Informationen über die Bedingungen und das Verfahren zur Verfügung stellt. Sie müssen ein Entschädigungsantragsformular zusammen mit Belegen (darunter das von der FASNK erstellte Protokoll und die Rechnung des Verarbeiters, auf der der Restwert der Kartoffeln angegeben ist) beim Fonds einreichen, der prüft, ob alle Vorbedingungen erfüllt sind. Der Fonds nimmt die Berechnung der Entschädigung wie im Anhang des KE vom 05.12.2004 beschrieben vor und unterbreitet Ihnen einen Vorschlag. Wenn dieser zur Genehmigung an den Fonds zurückgeschickt wurde, wird die Entschädigung auf Ihr Bankkonto überwiesen.

16. Wie werde ich im Falle der Verarbeitung der Kartoffeln entschädigt?

Wenn die Kartoffeln verarbeitet werden können, wird die FASNK den Fonds darüber informieren, der Ihnen dann alle Informationen über die Bedingungen und das Verfahren zur Verfügung stellt. Sie müssen ein Entschädigungsantragsformular zusammen mit Belegen (darunter das von der FASNK erstellte Protokoll und die Rechnung des Verarbeiters) beim Fonds einreichen, der prüft, ob alle Vorbedingungen erfüllt sind. Der Fonds nimmt die Berechnung der Entschädigung, wie im Anhang des KE vom 05.12.2004 beschrieben vor (bei einem Höchstbetrag von 49,90 EUR pro Nettotonne Kartoffeln) und unterbreitet einen Vorschlag. Wenn dieser zur Genehmigung an den Fonds zurückgeschickt wurde, wird die Entschädigung auf Ihr Bankkonto überwiesen.

17. Wie werde ich für direkte Wertverluste von zertifizierten Pflanzkartoffeln entschädigt, die nach einem vorübergehenden amtlichen Verbot des Transports oder der Verwendung unbrauchbar und wertlos geworden sind?

Um festzustellen, dass zertifizierte Pflanzkartoffeln nach einem vorübergehenden amtlichen Verbot ihres Transports oder ihrer Verwendung unbrauchbar und wertlos geworden sind, ernennt der Minister einen oder mehrere Sachverständige.
Anschließend informiert die FASNK den Fonds, der Ihnen ein Antragsformular für die Entschädigung sowie Informationen über die Bedingungen und das Verfahren übermittelt und prüft, ob alle Vorbedingungen erfüllt sind. Das Antragsformular für die Entschädigung muss zusammen mit den Belegen (darunter das Inspektionsprotokoll der FASNK, das den Transport oder die Verwendung von Pflanzkartoffeln offiziell vorübergehend verbietet, sowie der Bericht des (der) vom Minister ernannten Sachverständigen) an den Fonds geschickt werden, der dann die Berechnung der Entschädigung, wie in der Anlage zum KE vom 05.12.2004 beschrieben, vornimmt und einen Vorschlag unterbreitet. Sobald dieser zur Genehmigung an den Fonds zurückgeschickt wurde, wird die Auszahlung der Entschädigung auf Ihr Bankkonto vom Fonds veranlasst.

18. Warum zahlt nur der Kartoffelsektor Beiträge?

Es trifft zu, dass derzeit nur der Kartoffelsektor in den Pflanzenfonds einzahlt. Das bedeutet aber auch, dass nur Kartoffelerzeuger im Falle des Auftretens eines Schadorganismus (wie in Artikel 8 des Königlichen Erlasses vom 5. Dezember 2004 angegeben) entschädigt werden können.
Im FÖD und insbesondere im Pflanzenfonds sind wir bestrebt, die Pflanzenproduktion in unserem Land bestmöglich zu schützen. So führte das Referat Pflanzenschutz in 2014 eine Umfrage unter Akteuren der Pflanzenproduktion in Belgien durch, um die Öffnung des Fonds für andere Sektoren in Betracht zu ziehen.
Diese Umfrage ergab ein mögliches Interesse seitens des Zierpflanzen- und Baumschulsektors. Der Rat des Pflanzenfonds setzte daher eine Arbeitsgruppe ein, um die Möglichkeit der Einrichtung eines Solidaritätsfonds für diesen Sektor sowie das Interesse der betroffenen Teilsektoren zu bewerten.
Da kein Konsens zwischen den verschiedenen Teilsektoren gefunden werden konnte, ruht die Arbeitsgruppe seit Ende 2018.
Der Pflanzenfonds bleibt offen für Vorschläge aus potenziell interessierten Sektoren.
 
19. Wie erhalte ich weitere Informationen?

Um weitere Informationen zu erhalten, können Sie eine Nachricht an fonds.plantes@health.fgov.be (link sends e-mail) schicken.
Sie können auch Kontakt mit uns aufnehmen unter der folgenden Adresse:
FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt 
GD Tiere, Pflanzen und Ernährung
Pflanzenfonds 
Avenue Galilée 5/2
1210 Brüssel