Das SRÜ (Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, Montego Bay, 1982) ist auf internationaler Ebene die Schlüsselvereinbarung, die derzeit die Tätigkeiten auf dem Meer regelt. Dieses nahezu universelle Übereinkommen legt die Rechte und Pflichten der Staaten und der privaten Akteure auf unseren Meeren und Ozeanen fest und behandelt unter anderem die folgenden Themen:

• Grenzen der verschiedenen Seegebiete (Hoheitsgewässer, Festlandsockel, ausschließliche Wirtschaftszone, Hohe See);
• Die Hoheitsrechte der Schiffe, Staaten, privaten Unternehmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen (zum Beispiel Recht der friedlichen Durchfahrt, zum Verlegen von Kabeln, zum Errichten künstlicher Inseln, zur Durchführung von Forschungen usw.);
• Grundregeln der Fischerei;
• Kampf gegen die Piraterie;
• Nachhaltige Nutzung der Meere und Ozeane;
• Schutz der Biodiversität;
• Internationale Zusammenarbeit.

Der systematische Ablauf

Es handelt sich um einen Mechanismus der globalen Überwachung der Meeresumwelt nach den Zielen des SRÜ. Der Ablauf verfolgt den Zweck der regelmäßigen Beurteilung des Zustands der Meeresumwelt über regionale Arbeitsgruppen. Belgien hat eine regionale Arbeitsgruppe für unsere Regionen im Jahr 2012 eingerichtet und ist Mitglied der Expertengruppe, die den ersten Bericht für 2014 erstellen wird.

Verwaltung der Biodiversität auf hoher See („ABNJ“)

Die Arbeitsgruppe behandelt verschiedene Aspekte der nachhaltigen Verwaltung und des Schutzes der Biodiversität des Meeres auf hoher See (Biodiversität außerhalb nationaler Jurisdiktion oder ABNJ). In der ABNJ-Arbeitsgruppe arbeitet Belgien gemeinsam mit der Europäischen Union und einer großen Zahl weiterer Staaten an der Erstellung eines spezifischen Protokolls zum Seerechtsübereinkommen. Dieses Protokoll soll die Biodiversität auf hoher See schützen, indem unter anderem ein starker Rechtsrahmen für die geschützten Meeresgebiete geschaffen wird. Derzeit befindet sich der Schutz der Biodiversität auf hoher See in einem rechtsleeren Raum. Viele Habitate und Arten sind dessen erste Opfer.

Darüber hinaus werden zahlreiche weitere Themen der Biodiversität der Meeresumwelt vom SRÜ behandelt:

• Internationale Beratungen: es werden eine Reihe vorbereitender Sitzungen organisiert in Vorbereitung der Verhandlungen zu dieser Entschließung über die ABNJ, wie das informelle und für alle offene Beratungsverfahren der Vereinten Nationen über Ozeane und Seerecht, das jedes Jahr ein anderes Thema aufnimmt. Auf diese Weise sind die Themen Kapazitätsentwicklung, nachhaltige Entwicklung des Meeres und erneuerbare Meeresenergien bereits in Angriff genommen worden.

• Das Management der Fischbestände auf hoher See: ein Protokoll zielt auf die Erhaltung der Bestände bedrohter Fischarten und wird unter Federführung des SRÜ erstellt (Vereinbarung der Vereinten Nationen zwecks Anwendung der Bestimmungen über die Erhaltung und die Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände).