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Unklarheiten bei der Auslegung der DSGVO im Zusammenhang mit menschlichem Körpermaterial für medizinische und wissenschaftliche Zwecke: Potenzielle Folgen einer (zu) defensiven Haltung und Notwendigkeit klarer Praxisleitlinien


Die Einführung der DSVGO-Gesetzgebung hat erhebliche Auswirkungen auf die Verwaltung und Übermittlung medizinischer Daten, auch im Bereich der Spende von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs. Eine ordnungsgemäße Informationsübertragung ist sowohl für die Verfügbarkeit als auch für die Sicherheit von menschlichem Körpermaterial unerlässlich. Ein begrenzter bzw. unvollständiger Datenzugriff beeinträchtigt die gesamte Kette vom Spender bis zum Empfänger, was letztlich zu einer suboptimalen Patientenversorgung führt und eine potentielle Hürde für die wissenschaftliche Forschung und die (para)medizinische Ausbildung darstellt.

Diese Problemstellung geht aus praktischen Erfahrungen hervor. In dieser Stellungnahme bündelt der Hohe Gesundheitsrat die Probleme im Zusammenhang mit der DSGVO-Gesetzgebung in eine Reihe konkreter Fragen. Aus den Diskussionen geht hervor, dass klare Praxisleitlinien für diese spezielle Anwendung und damit auch für den weiteren medizinischen Kontext erforderlich sind.

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