Auf Verlangen eines Patienten und wenn alle im Gesetz erwähnten Bedingungen erfüllt sind, kann ein Arzt, nach einem strikten Verfahren, auf rechtmäßige Weise Sterbehilfe leisten.

Sterbehilfe kann entweder bei einem Patienten, der bei Bewusstsein ist und eine aktuelle Bitte auf Sterbehilfe formuliert hat, oder bei einem Patienten, der unumkehrbar nicht mehr bei Bewusstsein ist und im Voraus eine Willenserklärung mit Bezug auf die Sterbehilfe erstellt hat, geleistet werden.

BEDINGUNGEN

Um unter die belgischen Rechtsvorschriften zu fallen, muss ein Patient, der eine Bitte um Sterbehilfe einreicht, verschiedene Bedingungen erfüllen.

Er muss zum Zeitpunkt seiner Bitte:

  • mehrjährig sein, ein für mündig erklärter Minderjähriger sein oder ein nicht für mündig erklärter Minderjähriger sein, der handlungsfähig ist
  • bei Bewusstsein sein und in der Lage sein, seinen Willen zu äußern
  • sich in einer medizinisch aussichtslosen Lage befinden
  • sich auf eine anhaltende, unerträgliche körperliche Qual berufen (nicht für mündig erklärte Minderjährige), sich auf eine psychische und/oder körperliche Qual berufen (Mehrjährige und für mündig erklärte Minderjährige), die nicht gelindert werden kann und die Folge eines schlimmen und unheilbaren unfall- oder krankheitsbedingten Leidens ist.

Wenn der Patient ein handlungsfähiger Minderjähriger ist, muss er sich außerdem in einer medizinisch aussichtslosen Lage befinden, in der der Tod in absehbarer Zeit eintritt.

Diese Bitte muss:

  • freiwillig sein
  • überlegt sein
  • wiederholt formuliert worden sein
  • und darf nicht durch Druck von außen zustande gekommen sein.

 

AKTUELLE BITTE UM STERBEHILFE

Ein Patient, der bei Bewusstsein ist, in der Lage ist, seinen Willen zu äußern und sich in einer medizinischen Lage befindet, in der alle im Gesetz erwähnten Bedingungen erfüllt sind, kann Sterbehilfe beantragen. Er muss sich schriftlich mit seiner aktuellen Bitte um Sterbehilfe an einen Arzt wenden.

Die Bitte muss (sowie die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, wenn der Patient ein nicht für mündig erklärter Minderjähriger ist) vom Patienten selber schriftlich bestätigt, unterzeichnet und datiert werden, sogar wenn eine vorgezogene Willenserklärung mit Bezug auf die Sterbehilfe nach dem im Gesetz vorgeschriebenen Muster erstellt worden ist.

Wenn der Patient dazu nicht in der Lage ist (durch Lähmung zum Beispiel), wird die Bitte von einer volljährigen Person seiner Wahl, die am Tod des Patienten keinerlei materielles Interesse haben darf, schriftlich festgehalten. Diese Person erwähnt den Umstand, dass der Patient nicht in der Lage ist, seine Bitte schriftlich zu formulieren, und gibt die Gründe dafür an. In diesem Fall wird die Bitte im Beisein des Arztes schriftlich festgehalten und besagte

Person erwähnt den Namen dieses Arztes auf dem Dokument. Dieses Dokument muss der medizinischen Akte beigefügt werden.

Diese Bitte bleibt während der gesamten Zeit (Tage oder Wochen), die zur Durchführung der Sterbehilfe erforderlich ist, gültig, auch wenn sich der Zustand des Patienten während dieser Zeit verschlechtert und / oder er die Fähigkeit verliert, seinen Willen auszudrücken.

Der Patient kann seine Bitte zu jedem Zeitpunkt widerrufen; in diesem Fall wird das Dokument aus der medizinischen Akte herausgenommen und dem Patienten zurückgegeben.

Beispiel einer aktuellen Bitte:

"Ich Unterzeichnete/r,………………………, wohnhaft in …………………, bitte um Sterbehilfe.

Erstellt in ……………… am …………………… "

 

WILLENSERKLÄRUNG MIT BEZUG AUF DIE STERBEHILFE

Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung nach einem im Gesetz vorgeschriebenen Muster (wobei unter anderem zwei Zeugen obligatorischerweise bestimmt werden).

In dieser Erklärung ist eine Person damit einverstanden dass, wenn sie an einer schlimmen unheilbaren Erkrankung leiden würde und nicht in der Lage wäre, ihre Bitte auszudrücken, weil sie unumkehrbar nicht bei Bewusstsein ist (Koma oder vegetativer Status), ein Arzt Sterbehilfe nach den Bedingungen und dem Verfahren, die im Gesetz erwähnt sind, anwendet.

Jede Person, die in der Lage ist, ihren Willen zu äußern, sei es ein Mehrjähriger oder für mündig erklärter Minderjähriger, und die eine Erkennungsnummer des Nationalregisters hat, kann eine Willenserklärung mit Bezug auf die Sterbehilfe erstellen und/oder bei der Gemeindeverwaltung registrieren lassen.

Die Erklärung kann zu jedem Zeitpunkt erstellt werden und kann revidiert oder zurückgezogen werden.

Eine derartige Erklärung wird nur berücksichtigt, wenn der Patient nicht mehr bei Bewusstsein ist, diese Situation unumkehrbar ist und er nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.

Ein Arzt, der mit einem Patient konfrontiert wird, der nicht bei Bewusstsein ist, der nicht in der Lage ist, seine Bitte um Sterbehilfe auszudrücken und der sich in einer Lage befindet, in der Sterbehilfe angewendet werden könnte, kann das System für die Erfassung von Willenserklärungen konsultieren. Wenn der Patient seine Erklärung nicht registrieren lassen hat, wird sich der Arzt bei der Familie erkunden, um zu wissen, ob der Patient eine Erklärung erstellt hat.

 

 ACHTUNG !

Wenn ein Patient, der um Sterbehilfe bittet, bei Bewusstsein ist, in der Lage ist, seinen Willen zu äußern und sich in einer medizinischen Lage befindet, in der alle im Gesetz erwähnten Bedingungen erfüllt sind, wird er schriftlich eine aktuelle Bitte um Sterbehilfe formulieren müssen, sogar wenn eine vorgezogene Willenserklärung mit Bezug auf die Sterbehilfe nach dem im Gesetz vorgeschriebenen Muster erstellt worden ist.

 

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