Die Richtlinie 2000/53/EG nennt Pflichten, um die Umweltbelastung durch Altfahrzeuge zu verringern. Es geht vor allem um das Verbot der Verwendung von Schwermetallen: Blei, Quecksilber, Kadmium und sechswertiges Chrom ab der Herstellung, um zu verhindern, dass sie bei der Nutzung oder Verschrottung des Autos in die Umwelt gelangen.

Dennoch gibt es eine Ausnahmeliste für ganz bestimmte Teile, da es derzeit noch keine Alternativen ohne Schwermetalle gibt. Diese Liste wird in Abhängigkeit von der technischen Entwicklung angepasst. Über jüngste Entwicklungen können Sie sich bei der Europäischen Kommission, Generaldirektion Umwelt, unterrichten.

Andererseits legt sie die Ziele für Recycling und Wiederverwertung fest. Ebenso werden die Regeln definiert, damit recycelbare Teile erkannt werden können.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei FEBELAUTO und bei der Europäischen Kommission, Generaldirektion Umwelt.