Die föderalen wie flämischen Instanzen sind im belgischen Teil der Nordsee tätig. Denken wir zum Beispiel an die Föderalpolizei oder an den Zoll, welche die Kontrollen auf dem Meer durchführen, an den Zivilschutz, der zur Verringerung der Verschmutzungen durch Erdöl im Fall von Katastrophen tätig wird, oder an die Aktivitäten der Marine. Die flämischen Behörden sind dort ebenfalls aktiv und kontrollieren die Fischerei, unterstützen die Schifffahrt und die Schiffslotsen.

Es ist erforderlich, dass, dort wo es möglich ist, die Anwesenheit aller dieser Instanzen auf dem Meer optimal koordiniert wird. Eine Vereinbarung der Zusammenarbeit wurde zu diesem Zweck 2005 zwischen der Föderalregierung und der flämischen Region geschlossen, um eine „Küstenwachstruktur“ zu schaffen.

Die Küstenwache regelt die Abstimmung zwischen den verschiedenen Behörden, die für das Meer zuständig sind. Sie bildet den Referenzrahmen für die Entwicklung der operationellen Zusammenarbeit und die Partnerschaften zwischen den Behörden mit dem Ziel, noch leistungsfähiger auf dem Meer tätig werden zu können.

Die DG Umwelt und das Institut zur Modellberechnung der Nordsee und der Scheldemündung (UGMM) vertreten die Umweltinteressen innerhalb der Küstenwachstruktur. Die wesentlichen Punkte in Umweltfragen, die innerhalb der Küstenwachstruktur beraten werden, betreffen:

- Notfallpläne für schwere Schiffsunfälle;
- Vorbereitung und Bereitstellung des Materials zur Bekämpfung von Verschmutzungen als Aufgabe der DG Umwelt;
- Wechselwirkungen zwischen Windparks und den anderen Tätigkeiten auf dem Meer;
- Überwachung der Umwelt;
- Kontrolle der Umwelt.