Durch die Klärung der Beziehungen zwischen Lieferanten und Nutzern der genetischen Ressourcen trägt das Konzept des Zugangs und des Vorteilsausgleichs (ABS) zum Kampf gegen die Biopiraterie bei. Die Formalisierung dieser Beziehungen erlaubt darüber hinaus die Wiederherstellung des Vertrauens zwischen den Partnern, indem ein Rahmen erstellt wird, der die Tätigkeiten der Bioprospektion regelt.

Die Bioprospektion

Das Konzept des Zugangs und Vorteilsausgleichs (ABS) betrifft nicht nur Unternehmen einerseits und traditionelle Gemeinschaften andererseits. Es muss auch im weiteren Kontext der Beziehungen zwischen allen Ländern, gleich ob Entwicklungsländern oder Industriestaaten, betrachtet werden. Schematisch ausgedrückt, stellen die Entwicklungsländer die Grundlagen für die Tätigkeiten der Bioprospektion zur Verfügung, die von den Industriestaaten durchgeführt wird. Natürlich ist die Situation ungleich komplexer, da alle Länder gleichzeitig Lieferanten und Nutzer der genetischen Ressourcen sind.

Die „Bioprospektion“ ist die Ausbeutung der genetischen Ressourcen eines Landes zu wirtschaftlichen oder anderen Zwecken (zum Beispiel zur wissenschaftlichen Forschung). Die Länder sichern die Ausbeutung und die Kommerzialisierung der genetischen Ressourcen, indem sie Patente anmelden (90% der angemeldeten Patente stammen aus Japan, Europa und den USA), ohne dass die Länder und Gemeinschaften, die Inhaber dieser Ressourcen sind, auch nur in geringster Weise daran beteiligt sind.

Was kann patentiert werden?

Damit eine Erfindung patentiert werden kann, muss sie:
• neu sein: sie darf nicht Teil bestehenden Wissens im betrachteten Fachbereich sein.
• eine Erfindung (oder eine Nichtoffenkundigkeit) darstellen: sie darf für eine Person mit durchschnittlichen Kenntnissen des Fachbereichs nicht offensichtlich sein.
• nützlich sein: sie muss in der Industrie gewerbliche Anwendung finden können. Dieses Kriterium erlaubt den Ausschluss von Kunst- und Kunsthandwerk.

Die Biopiraterie

Wenn die Bioprospektion einen unrechtmäßigen Charakter annimmt, spricht man von „Biopiraterie“. Die Biopiraterie bezeichnet allgemein die Aneignung von genetischen Ressourcen oder traditioneller Kenntnisse ohne die Zustimmung der Ursprungsländer (oder der Gemeinschaft, die über dieses Wissen verfügt) und die Beschränkung der Ausbeutung auf Anmeldung von Patenten durch private Firmen, die sich ein Exklusivrecht an lebenden Organismen sichern wollen.

Biopiraterie bezieht sich gleichfalls auf die Nichtverteilung der Vorteile zwischen dem Patentinhaber und der Gemeinschaft, deren Ressourcen und Kenntnisse beschlagnahmt worden sind.

Zum Schutz der Biodiversität und der genetischen Ressourcen bei gleichzeitiger Nutzung der weiteren, insbesondere der wirtschaftlichen Nutzung, sind in mehreren Etappen die Meilensteine für einen internationalen Rahmen gesetzt worden, der den Zugang zu den genetischen Ressourcen und die Verteilung der aus ihrer Nutzung entstehenden Vorteile organisiert.

Siehe Biopiraterie: Das Beispiel des Niembaums.