Belgien setzt das CITES anhand von europäischen Verordnungen (EG) um, ergänzt durch das belgische CITES-Gesetz vom 28. Juli 1981 (mit seinen Abänderungen) und den Königlichen Ausführungserlass vom 9. April 2003.
Das Gesetz von 1981 sieht insbesondere Folgendes vor:
• Sanktionen (Haftstrafen und Betrag von strafrechtliche und administrative Geldbußen)
• Benennung der mit der Durchsetzung der Anwendung von CITES betrauten Kontrollbehörden
• Strengere Bestimmungen für bestimmte Arten
In Belgien, wie in den anderen CITES-Mitgliedsstaaten, beruht die Anwendung von CITES auf drei Säulen:
Die belgische CITES-Vollzugsbehörde
Die belgische CITES-Vollzugsbehörde ist die CITES-Zelle der Abteilung Biodiversität und Governance der Generaldirektion Umwelt des Föderalen Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt.
Ihre wichtigsten Aufgaben sind
• die Ausstellung der CITES-Dokumente (Einfuhr-, Ausfuhr- und Wiederausfuhrgenehmigungen, innergemeinschaftliche Bescheinigungen, Eigentumsbescheinigungen, Bescheinigungen für Musterkollektionen und Wanderausstellungen. Diese Dokumente sind über die belgische CITES-Datenbank zu beantragen;
• Privatpersonen und Händler mit zielgruppengerechten Faltblättern und Rundschreiben für Gewerbetreibende über die Anwendungsmodalitäten des Übereinkommens und der Vorschriften der Gemeinschaft zu informieren;
• Anwendungsmodalitäten für das Übereinkommen und die Verordnungen auszuarbeiten;
• jährliche und zweijährliche Berichte sowie alle Statistiken im Zusammenhang mit der Anwendung des CITES in Belgien aufzustellen;
• die Kontrollbehörden zu schulen.
Der belgische wissenschaftliche CITES-Ausschuss
Er setzt sich aus fünf Fachgruppen zusammen: Säugetiere, Vögel, Reptilien und andere Wirbeltiere, Wirbellose und Pflanzen. Jede dieser Fachgruppen hat 3 bis 5 Mitglieder aus verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen Belgiens.
Seine Haupttätigkeit ist die Abgabe von Stellungnahmen zur Ausstellung von Einfuhrgenehmigungen für Exemplare der in den Anhängen A und B der EG-Verordnung aufgeführten Arten, die aus Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union) stammen, um sicherzustellen, dass der Handel mit diesen Arten nicht ihr Überleben oder die Ausdehnung ihres Verbreitungsgebiets gefährdet.
Die belgischen CITES-Kontrollbehörden
Die Kontrollbehörden prüfen an den Einreisestellen und im Land selbst, ob die CITES-Bestimmungen befolgt werden. Sie spielen eine entscheidende Rolle dafür, dass die Umsetzung des CITES durchgesetzt wird. Diese Behörden arbeiten eng mit der Vollzugsbehörde zusammen.
Die belgischen Kontrollbehörden sind
• der Zoll (vor allem an den Einfuhrstellen: Häfen und Flughäfen),
• die Polizei,
• die Veterinärinspektoren der FASNK
• der Inspektionsdienst des FÖD Volksgesundheit.