Mit dem Aufkommen neuer Technologien, die es ermöglichen, das genetische Material (DNA) von Organismen künstlich zu isolieren oder zu verändern, haben die Eingriffe in das Leben eine echte Revolution erfahren. Die Gentechnik ist zum Beispiel die Grundlage von „genetisch veränderten Organismen“ oder GVO. Die meisten bekannten und aktuellen Anwendungen finden sich in der Landwirtschaft und der Medizin. Dennoch stellt die Öffentlichkeit viele Fragen zu GVO und ihrer Verwendung. Die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft haben sich daher für einen vorsichtigen Ansatz in diesem Bereich entschieden und Vorschriften ausgearbeitet, um die Sicherheit von Tieren, Menschen und der Umwelt zu gewährleisten. 

Die wichtigsten Ziele der Regulierung von GVO sind: 

  • Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt, indem eine Sicherheitsbewertung von GVO eingeführt wird, bevor diese gehandelt und verwendet werden können; 
  • die Einführung effizienter und transparenter Verfahren für die Risikobewertung und Zulassung von GVO; 
  • Vorschreiben einer eindeutigen Kennzeichnung von GVO, die als Lebensmittel, Futtermittel oder Vermehrungsmaterial in Verkehr gebracht werden, damit Verbraucher oder gewerbliche Nutzer eine sachkundige Wahl treffen können; 
  • Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit der in Verkehr gebrachten GVO.  

Dieser Rechtsrahmen wurde auf europäischer Ebene geschaffen, und alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorschriften auf nationaler Ebene anzuwenden oder umzusetzen. Die wichtigsten Bausteine der europäischen GVO-Gesetzgebung sind: 

  • Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt, geändert durch die Richtlinie (EU) 2015/412 hinsichtlich der Möglichkeit der Mitgliedstaaten, den Anbau genetisch veränderter Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu verbieten; 
  • Verordnung (EG) 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel; 
  • Verordnung (EG) 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln; 
  • Richtlinie 2009/41/EG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen. 

Häufig gestellte Fragen zu GVO (.PDF