Der Handel mit Pflanzen und Tieren wildlebender Arten weltweit ist eine weitverbreitete und lukrative Tätigkeit, deren Wert auf mehrere Milliarden Euro im Jahr geschätzt wird. Wird er nicht überwacht oder reglementiert, kann dieser Handel das Überleben dieser Arten in der Natur gefährden. Aus diesem Grund haben die Vereinten Nationen 1975 das als CITES bezeichnete Übereinkommen eingeführt.


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Das CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of wild fauna and flora; im deutschsprachigen Raum auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz WA) ist ein internationaler Vertrag, der den internationalen Handel mit vom Aussterben bedrohten Arten reglementieren will.

Sein Ziel ist, den internationalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten auf nachhaltige Weise zu organisieren, ohne die Bedürfnisse des Menschen und wirtschaftliche Notwendigkeiten aus den Augen zu verlieren.

Dieser Handel ist oftmals eine wichtige Einnahmequelle, unter anderem für die Bevölkerungen von Ländern des Südens. Ein totales Vermarktungsverbot hätte schwerwiegende Folgen für diese Menschen sowie – in geringerem Umfang – für die Einfuhrländer.

Falls jedoch der Handel mit einer bestimmten Pflanzen- oder Tierart zu bedrohlich für das Überleben der betreffenden Art wäre, ist es Aufgabe des CITES, ihre Vermarktung zu verbieten, um die Sanierung und Erholung der Bestände zu ermöglichen. Das ist beispielsweise beim Nashorn der Fall.

Abbbildung :  Weißes Nashorn (Ceratotherium simum) – Beilage AI

Das CITES ist ein internationales Übereinkommen zwischen Staaten. Es schützt also nicht die Arten in den Staaten selbst.

Welche Aufgaben hat das CITES?

Das CITES schützt mehr als 35 000 lebende oder tote Tiere und Pflanzen sowie ihre Teile und Produkte aus ihnen (Häute, Pelze, Federn, Schuppen, Eier, Elfenbein, Jagdtrophäen, Holz, Möbel, Musikinstrumente, Kunstgegenstände, Schnitt- oder Trockenblumen usw.).

Die Tierarten stehen auf verschiedenen CITES-Artenlisten, der Schutz ist der Bedrohung jeder Art angpasst.

Europäisches Recht

Das CITES wird in der Europäischen Union anhand von EG-Verordnungen (338/97 und 865/06) umgesetzt, die in Belgien unmittelbar gelten.

Diese Verordnungen setzen das CITES auf eine strengere Weise um. Zum Beispiel enthalten sie bestimmte Nicht-CITES-Arten sowie Bestimmungen zum Verbot oder zur Einschränkung der Einfuhren von Arten, die als eine ökologische Bedrohung für die einheimische Fauna und Flora Europas gelten.

In Belgien wurde das CITES am 1. Januar 1984 ratifiziert.