Welche Schritte müssen Sie unternehmen, wenn Sie mit vom CITES geschützten Arten oder Exemplaren reisen?

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Abbildung : Reisen innerhalb und außerhalb der europäischen Union

Hierbei können mehrere Fälle auftreten:

- Sie reisen mit Ihrem Haustier in der Europäischen Union oder aus ihr heraus.
- Sie reisen mit Ihren persönlichen Gegenständen (Beispiel: Leopardenfellmantel, Uhrenarmbänder aus Alligatorenleder, Elfenbeinarmband usw. In der Europäischen Union oder aus ihr heraus

Sie reisen mit Ihrem Haustier?

Innerhalb der Europäischen Union

Es handelt sich um ein Exemplar einer in Anhang A aufgeführten Art

- Wenn das Exemplar über eine innergemeinschaftliche Bestätigung verfügt, genügt es, diese mitzuführen. 
- Falls das Exemplar nicht über eine Bescheinigung verfügt, müssen Sie über die belgische CITES-Datenbank VOR Reiseantritt eine Eigentumsbescheinigung beim CITES-Dienst beantragen.
- Diese Bescheinigung wird nur ausgestellt für
     o ein einziges lebendes Exemplar,
     o das in Gefangenschaft geboren und aufgezogen wurde, und
     o das anhand einer der verordnungsgemäßen Methoden (geschlossener Ring bei Vögeln, Mikrochip bei anderen Tieren) identifiziert werden kann.

Dieses Dokument gilt für mehrere Grenzübertritte, sofern das Tier von seinem Eigentümer begleitet und ein Ursprungszeugnis mitgeführt wird, das vom Zoll bei jedem Grenzübertritt mit einem Sichtvermerk versehen werden muss. Achtung! Dieses Dokument ist nur 3 Jahre lang gültig.

Es handelt sich um ein Exemplar einer in Anhang B aufgeführten Art:
- Sie benötigen im Grund kein offizielles CITES-Dokument, sie müssen jederzeit eine Herkunftsurkunde vorweisen können. Um Probleme zu vermeiden sollten Sie lieber VOR Reiseantritt eine Eigentumsbescheinigung beantragen. Achtung! Dieses Dokument ist nur 3 Jahre lang gültig.

In die Europäischen Union

Um mit Ihrem Tier, das unter Anhang A oder B fällt, aus einem Drittland (außerhalb der Europäischen Union) einzureisen, müssen Sie bei der CITES-Vollzugsbehörde des Mitgliedsstaats, in dem Sie zuerst in die EU einreisen, eine Eigentumsbescheinigung beantragen.

Beispiel:
Sie leben in Marokko und Sie möchten mit Ihrem Hellroten Ara in Europa reisen. Das erste Land, in das Sie einreisen, ist Belgien. Sie müssen daher beim belgischen CITES-Dienst eine Eigentumsbescheinigung beantragen. Um sie zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und ein entsprechendes marokkanisches Dokument vorlegen.

Aus der Europäischen Union

Um mit Ihrem Tier, das unter Anhang A oder B fällt, in ein Drittland (außerhalb der Europäischen Union) zu reisen, müssen Sie eine Eigentumsbescheinigung bei der CITES-Vollzugsbehörde des Mitgliedsstaats beantragen, in dem sich das Exemplar befindet.

Beispiel 
Sie leben in Belgien und wollen mit Ihrer Schleiereule in die Schweiz reisen. In diesem Fall müssen Sie über die belgische CITES-Datenbank eine Eigentumsbestätigung des belgischen CITES-Dienstes beantragen.

Um mit Ihrem Tier, das unter Anhang C fällt, in Drittländer auszureisen, müssen Sie über die belgische CITES-Datenbank eine CITES-Ausfuhrgenehmigung beim CITES-Dienst beantragen.

Wenn Sie mit Ihrem Tier, das unter Anhang C oder D fällt, aus einem Drittland in die Europäische Union einreisen wollen, müssen Sie über die belgische CITES-Datenbank eine Einfuhrmeldung beantragen.

Sie reisen mit Ihren persönlichen Gegenständen?

Wenn Sie kein Händler wildlebender Arten sind, sondern nur einfach ein Urlauber oder ein im Ausland lebender Arbeitnehmer, der mit seinen Haushaltsgegenständen zurückkehrt, müssen Sie wissen, dass die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) über den Handel mit wildlebenden Arten auch auf Sie zutreffen kann.

Innerhalb der Europäischen Union

Bei Reisen mit Ihren persönlichen Gegenständen innerhalb der Europäischen Union (z. B.: Elfenbeinarmband, Leopardenfellmantel, Uhrenarmband aus Alligatorenleder) müssen Sie unabhängig vom Anhang, unter den ein Gegenstand fällt, kein CITES-Dokument beantragen. Es ist offensichtlich, dass der Begriff „persönlicher Gegenstand“ beinhaltet, dass die Anzahl der Artikel beschränkt ist. Sollten Sie eine große Anzahl Exemplare mit sich führen, gelten diese nicht als persönliche Gegenstände.

In die Europäische Union oder aus der Europäischen Union

Wenn Sie Ihre Souvenirs oder persönlichen Gegenstände, die von außerhalb der Europäischen Union stammen, zum ersten Mal in Ihr Heimatland (in der Europäischen Union) einführen, benötigen Sie gegebenenfalls eine Ausfuhrgenehmigung des Landes, in dem Sie Urlaub gemacht haben oder in dem Sie vorher gewohnt haben.

In bestimmten Fällen müssen Sie vor Ihrem Eintreffen in der EU eine Einfuhrgenehmigung des Mitgliedsstaats der Europäischen Union einholen, in den Sie einreisen (siehe nachstehende Tabelle).

Sollten Sie später die Europäische Union verlassen und eines dieser Erzeugnisse mit in den Urlaub oder an einen neuen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union nehmen wollen, handelt es sich um eine Wiederausfuhr und Sie benötigen eventuell eines der in nachstehender Tabelle aufgeführten Dokumente.

Wenn Sie die Europäische Union mit einem Souvenir aus wildlebenden Arten verlassen wollen, die in der Verordnung der Europäische Union (EU) über den Handel mit wildlebenden Arten aufgeführt sind, und Sie mit diesem Gegenstand später in die Europäische Union zurückkehren, handelt es sich um eine Wiedereinfuhr. Sie müssen dann bei jeder Grenzkontrolle eine „Kopie für den Inhaber“ (gelbe Kopie der Ausfuhrgenehmigung vorlegen.

Tabelle: Für EU-Gebietsansässige erforderliche Dokumente für das Mitführen von persönlichen Gegenständen auf der Basis von Tier- und Pflanzenarten, die dem CITES und der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) über den Handel mit wildlebenden Arten unterliegen
 

Anhang
Ein-/Ausreise
Erforderliche Dokumente: vor der Abreise auszustellen und beim Zoll vorzulegen
A
 
Einfuhr (1. Einfuhr in die EU)
 
 
 
Ausfuhrgenehmigung (ausgestellt vom Herkunftsland des Exemplars)
+ Einfuhrgenehmigung (ausgestellt von einem EU-Mitgliedsstaat)
Ausfuhr (Verlassen der EU)
 
 
 
Ausfuhrgenehmigung (ausgestellt von einem EU-Mitgliedsstaat)
+ Einfuhrgenehmigung (ausgestellt vom Zielland)
Wiederausfuhr (erneutes Verlassen der EU)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gelbe Kopie für den Inhaber (gelbe Kopie) einer Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung der EU (Vorlage an der ersten Einreisestelle in die EU bzw. Ausreisestelle aus der EU)
oder Nachweis für den Kauf in der EU (sofern erforderlich), z. B. Rechnung/Quittung oder eine abgestempelte Kopie des (Wieder-)Ausfuhrdokuments (Vorlage an der ersten Einreisestelle in die EU)
oder Wiederausfuhrbescheinigung(ausgestellt vom Land der Wiederausfuhr)
Wiedereinfuhr (erneute Einreise in die EU)
Gelbe Kopie für den Inhaber einer Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung der EU (Vorlage an der ersten Einreisestelle in die EU bzw. Ausreisestelle aus der EU)
oder Nachweis für den Kauf in der EU (sofern erforderlich), z. B. Rechnung/Quittung oder eine abgestempelte Kopie des (Wieder-)Ausfuhrdokuments (Vorlage an der ersten Einreisestelle in die EU)
oder Einfuhrgenehmigung (ausgestellt von einem EU-Mitgliedsstaat)
B
 
Einfuhr (1. Einfuhr in die EU)
 
Ausfuhrgenehmigung (ausgestellt vom Herkunftsland des Exemplars)
Ausfuhr (Verlassen der EU)
 
Ausfuhrgenehmigung (ausgestellt von einem EU-Mitgliedsstaat)
Wiederausfuhr (erneutes Verlassen der EU)
 
Gelbe Kopie für den Inhaber einer Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung der EU (Vorlage an der ersten Einreisestelle in die EU bzw. Ausreisestelle aus der EU) oder Nachweis für den Kauf in der EU (sofern erforderlich), z. B. Rechnung/Quittung oder eine abgestempelte Kopie des (Wieder-)Ausfuhrdokuments (Vorlage an der ersten Einreisestelle in die EU) oder einer Wiederausfuhrbescheinigung (ausgestellt vom Land der Wiederausfuhr)
 
Wiedereinfuhr (erneute Einreise in die EU)
Gelbe Kopie für den Inhaber einer Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung der EU (Vorlage an der ersten Einreisestelle in die EU bzw. Ausreisestelle aus der EU)
oder Nachweis für den Kauf in der EU (sofern erforderlich), z. B. Rechnung/Quittung oder eine abgestempelte Kopie des (Wieder-)Ausfuhrdokuments (Vorlage an der ersten Einreisestelle in die EU)
oder eine Einfuhrgenehmigung (ausgestellt von einem EU-Mitgliedsstaat)