Tatsächlich werden an vielen Tourismuszielen lebende Tiere und Pflanzen sowie von ihnen abgeleitete Erzeugnisse als Urlaubssouvenirs verkauft. Aber Vorsicht: Auch wenn die Erzeugnisse auf den lokalen Märkten offen zum Verkauf ausliegen, heißt das noch lange nicht, dass es legal ist, diese Artikel zu erwerben und mit nach Hause zu nehmen.

Wilaw Khasawong – 123rf.com

Abbildung : Produkte aus exotischem Reptilleder  - Beilage BII

Falls Sie solche Erzeugnisse mit nach Hause nehmen wollen, müssen Sie je nach Anhang, unter den die Art fällt, eine im Herkunftsland ausgestellte CITES-Ausfuhrgenehmigung (siehe Adressen der CITES-Vollzugsbehörden weltweit) und eine Einfuhrgenehmigung der Vollzugsbehörde in Belgien oder des Mitgliedsstaats der Europäischen Union, in den Sie zurückkehren, einholen.

Sie müssen diese Genehmigungen über die belgische CITES-Datenbank beantragen (sofern zutreffend), BEVOR Sie nach Belgien oder in die Europäische Union zurückkehren. Es ist also immer besser, bei den zuständigen Behörden zu prüfen, ob es legal ist, bestimmte von wildlebenden Arten stammende Erzeugnisse mit nach Hause zu nehmen.

Verzichten Sie im Zweifelsfall darauf, solche Souvenirs zu kaufen!  Falls Sie illegal von geschützten Tieren oder Pflanzen stammende Erzeugnisse einführen, können diese vom Zoll beschlagnahmt werden und Sie können zur Zahlung eines Bußgelds verpflichtet sein.

Die nachstehende Liste enthält eine nicht erschöpfende Liste von Beispielen für Souvenirs.

Für mehr Informationen lesen Sie bitte die Broschüre „Kein Tier als Urlaubssouvenir“ sowie die Beispiele der Touristen am häufigsten angebotenen Souvenirs im WWF-Leitfaden.

Tabelle: Beispiele für Souvenirs, die Touristen verkauft werden:
Auch wenn sie frei auf den Märkten verkauft werden, heißt das noch lange nicht, dass das legal ist!
Hier eine Gedächtnisstütze, die Ihnen hilft, Ihre Wahl zu treffen.
 

Souvenirs, die zu vermeiden sind!
- Felle von Großkatzen: Mäntel und Taschen aus Fellen von Leopard, Schneeleopard, Nebelparder, Tiger, Löwe, Puma, Jaguar, Ozelot oder Gepard
- Skulpturen aus Elfenbein und Nashorn-Hörnern Statuetten, Figürchen, Siegel, Armbänder, Colliers, Schachfiguren, Stäbchen und ganze Stoßzähne
- Schädel von Krokodilen, Tigern, Bären
- Skulpturen aus Walknochen,
- Erzeugnisse aus Schuppen  von Meeresschildkröten („Bekko“) wie Schmuckstücke, Teller, Brillen, Anstecknadeln, Kämme
- Shahtoosh-Wolle: 90 % der Tibetantilopen wurden wegen ihrer Wolle getötet, die zur Herstellung von Schärpen und Schals verwendet wird
- Gitarren und Luxusaccessoires aus Rio-Palisander
Souvenirs, die eine Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigung benötigen
- Mäntel und Decken aus Vikunja und Guanaco
- Häute von Reptilien: Handtaschen, Aktentaschen, Gürtel, Schuhe und Geldbörsen aus Schlangen-, Eidechsen- oder Krokodilleder
- Skulpturen aus Nilpferd oder Walrosszähnen
- Schmuck aus Korallen: alle schwarzen, blauen oder harten Korallen; Schmuck aus roten Korallen aus Japan und China benötigt ebenfalls Dokumente (Einfuhrmeldung)
- Riesenmuscheln, Gemeine Spinnenschnecken und ihr Fleisch
- Zähne, Kiefer und Flossen bestimmter Haie
- Schlüsselanhänger mit darin eingeschlossenen Seepferdchen
- Federn oder andere Gegenstände aus Federn wildlebender Vögel
- Ausgestopfte Tiere: Vögel, Krokodile (Zähne inbegriffen),
Warane, Schlangen …
- Schlangenschnaps: Alkohol, in den Exemplare geschützter Tiere eingelegt sind, zum Beispiel Schlangen oder Eidechsen. Sie sollten sich genau nach der in der Flasche enthaltenen Art erkundigen!
CITES-Souvenirs, die ohne CITES-Dokumente zulässig sind
- bis zu 125 g Störkaviar pro Person in Dosen mit einer individuellen Kennzeichnung: CITES-Etiketten; falls mehr: Genehmigung erforderlich
- bis zu 3 Regenmacher (auch: Regenstäbe, Cactaceae spp.) pro Person
- bis zu 4 von Krokodilen stammende Erzeugnisse pro Person (Tasche, Gürtel ...); Ausnahmen: Fleisch und Jagdtrophäen
- bis zu 3 Gehäuse der Großen Fechterschnecke (auch Riesen-Flügelschnecke; Strombus gigas) pro Person
- bis zu 3 Muschelschalen der Riesenmuschel (Tridacnidae spp.) pro Person, jedes Exemplar kann aus seiner intakten Muschelschale oder zwei zueinander gehörenden Schalenhälften bestehen; insgesamt dürfen Sie nicht mehr als 3 kg wiegen
- bis zu 4 getrocknete Seepferdchen (Hippocampus spp.) pro Person
- Exemplare von Adlerholz (Aquilaria spp. und Gyrinops spp.) — bis zu 1 kg Holzspäne, 24 ml Öl und zwei Sets von Perlen (oder Gebetsperlen bzw. zwei Halsketten oder Armbänder) pro Person