Handel mit Heimtieren
Der Handel mit Haustieren ist eine regionale Angelegenheit auf der Grundlage des Gesetzes vom 14. August 1986.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
http://www.wallonie.be/fr/bienetreanimal
http://www.lne.be/themas/dierenwelzijn
http://www.environnement.brussels/thematiques/bien-etre-animal-0
Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren
Pferde:
Schweine:
Rinder:
Schafe/Ziegen:
Geflügel:
Kaufschädigende Mängel
Beim Verkauf von Equiden, Rindern oder Schafen kann der Verkauf von Tieren mit versteckten Mängeln nichtig werden. Verkäufer und Käufer befinden sich somit wieder in der Situation vor dem Verkauf.
Die Rechtsvorschriften über Kaufmängel dienen dem Schutz der Käufer von Tieren mit versteckten Mängeln. Sie müssen nicht mehr nachweisen, dass der versteckte Mangel bereits vor dem Verkauf vorhanden war. Andererseits bieten die Rechtsvorschriften dem Verkäufer bestimmte Garantien und dienen dem Schutz der Tiergesundheit und der wirtschaftlichen Interessen der Züchter.
Um einen Rücktritt vom Kauf zu rechtfertigen, muss der versteckte Mangel:
- in der Liste der versteckten Mängel enthalten sein;
- innerhalb der in den Rechtsvorschriften für diesen Mangel vorgesehenen Frist entdeckt werden;
- und nach dem in den Rechtsvorschriften beschriebenen Verfahren gemeldet werden.
24. DEZEMBER 1987. - Königlicher Erlass über Mängel beim Verkauf oder Tausch von Haustieren.
Gesetz vom 25. August 1885 zur Revision der Gesetzgebung über die Mängel beim Verkauf
Handel mit anderen Tierarten
Auch Tiere und Erzeugnisse aus der Aquakultur müssen die erforderlichen Gesundheitsanforderungen erfüllen, bevor sie in den Handel kommen.
Diese Vorschriften sind im Königlichen Erlass vom 9. November 2009 über die tiergesundheitlichen Vorschriften für Tiere in Aquakultur und deren Erzeugnisse sowie über die Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten festgelegt.
Sperma - Eizellen und Embryonen
Handel mit und Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen
Um die Tiere vor Keimen zu schützen, die durch Samen, Eizellen und Embryonen übertragen werden können, und um eine Kontamination der weiblichen Tiere zu vermeiden, müssen die folgenden Vorschriften eingehalten werden: