Alle Schafe und Ziegen müssen vor Erreichen des sechsten Lebensmonats und in jedem Fall vor Verlassen der Geburtsherde gekennzeichnet werden. Für Cervidae gilt dies vor Verlassen der Geburtsherde. 

Neben der Kennzeichnungspflicht ist der Tierhalter auch verpflichtet, ein Herdenregister zu führen und jährlich die Anzahl der gekennzeichneten Tiere pro Art zu melden (obligatorische Zählung am 15. Dezember). 

 Für praktische Fragen konsultieren Sie bitte die Websites oder wenden Sie sich an: