Mit Heimtieren reisen

 

Für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten europäische Rechtsvorschriften. Bei anderen Tierarten ist dies nicht der Fall. In diesem Fall sind die Regelungen des Bestimmungslandes einzuhalten. Dies gilt auch für Reisen nach Ländern außerhalb der Europäischen Union (den sogenannten Drittländern).

Die Verordnung 576/2013 regelt die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken, die von ihrem Halter mitgeführt werden und sich unter dessen unmittelbaren Aufsicht befinden. Zeitlich kann die Verbringung des Heimtiers zu anderen als Handelszwecken bis 5 Tage vor oder nach der Bewegung des Halters erfolgen. In diesem Fall erfolgt die Verbringung des Tiers unter der Verantwortung einer natürlichen Person, die schriftlich vom Halter ermächtigt wurde, in dessen Auftrag die Verbringung des Heimtieres zu anderen als Handelszwecken durchzuführen.
Erfüllt die Verbringung diese Voraussetzungen nicht, müssen die Tiere den Auflagen für den Handel innerhalb der EU und die Einfuhr in die EU genügen, ungeachtet der Zahl der Tiere.

Wer seine Heimtiere mitführen möchte, sollte sich rechtzeitig über alle einschlägigen Regeln und Verfahren informieren, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen. Dabei müssen bestimmte Fristen, wie z. B. die Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung, streng eingehalten werden.

 

Mit einem Hund, einer Katze oer einem Frettchen reisen

Seit 2004 gelten in den EU-Ländern einheitliche Vorschriften für Reisen mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen (siehe die Website der Europäischen Union). Gewisse Mitgliedstaaten haben jedoch zusätzliche Bedingungen festgelegt. Bei Hin- und Rückreisen nach Drittländern gelten sowohl die Bedingungen des Bestimmungslandes als die für die Rückreise nach Belgien.

 

Sich in Belgien bewegen

In Belgien muss jeder Hund vor Erreichen des Alters von 8 Wochen bzw. vor Verkauf oder Adoption identifiziert und registriert sein. Zu diesem Zweck wird vom einem Tierarzt ein Mikrochip implantiert.

Seit dem 1. November 2017 müssen Katzen  vor der 12. Lebenswoche und auf jeden Fall vor Verkauf oder Adoption identifiziert und registriert sein.

Nähere Informationen zur Identifizierung von Hunden und Katzen finden Sie auf der jeweiligen Website der regionalen Behörden (Wallonie, Brüssel , Flandern)

Bei Frettchen sind Identifizierung und Registrierung nicht Pflicht, außer wenn das Tier gegen Tollwut geimpft werden muss. Der Tierarzt kann das Tier noch zum Zeitpunkt der Impfung identifizieren und den EU-Heimtierausweis ausstellen.

Bei erster Impfung oder Erstimpfung beginnt die Gültigkeitsdauer frühestens 21 Tage nach der Impfung, wobei der Impftag nicht mitgerechnet wird. Wird das Tier innerhalb des Gültigkeitszeitraums nachgeimpft, gilt die Impfung sofort. Jede Impfung außerhalb dieses Zeitraums wird als Erstimpfung angesehen.

Die Gültigkeitsdauer der Impfung wird nach den Anweisungen des Herstellers berechnet und in den Heimtierausweis eingetragen.

 

Aus Belgien in ein anderes EU-Mitgliedstaat reisen (und assimilieren) und zurückkehren

Um mit einem Heimtier aus Belgien nach anderen EU-Ländern reisen zu dürfen, sind die folgenden Bedingungen zu erfüllen:

 

Identifizierung und Registrierung

Das Heimtier muss mit einem Mikrochip identifiziert sein worden. Die Tätowierung gilt nach wie vor, sofern diese vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde und deutlich lesbar ist ; außer wenn Sie nach Großbritannien, Irland und Malta reisen.

Darüber hinaus muss das Heimtier einen EU-Heimtierausweis haben. Ab dem 24. Dezember 2014 darf nur noch das neue Paßmodell benutzt werden. Frühere Pässe, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, bleiben jedoch weiterhin gültig.

 

Tollwutimpfung

Die Tollwutimpfung ist Pflicht. Diese kann erst ab der 12. Lebenswoche verabreicht werden, das Tier muss aber zu diesem Zeitpunkt bereits identifiziert sein. Erforderlichenfalls kann der Tierarzt das Tier gerade noch vor der Impfung identifizieren.

Die erste Impfung oder Erstimpfung muss wenigstens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen, da der Gültigkeitszeitraum erst zu diesem Zeitpunkt beginnt. Der Impftag wird dabei nicht mitgerechnet.

Die Gültigkeitsdauer der Impfung wird nach den Anweisungen des Herstellers berechnet und in den Heimtierausweis eingetragen. Wird das Tier innerhalb des Gültigkeitszeitraums nachgeimpft, gilt die Impfung sofort. Jede Impfung außerhalb des Gültigkeitszeitraums wird als Erstimpfung angesehen.

 

Weitere Auflagen

Bei Reisen nach Großbritannien, Irland, Finnland, Malta oder Norwegen ist außerdem eine Behandlung gegen Echinococcus multiocularis erforderlich. Die Behandlung muss frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor Ankunft in einem dieser länder vorgenommen werden und ist in den Heimtierausweis einzutragen.

 

Mit mehr als 5 Heimtieren reisen

Bei Reisen mit mehr als 5 Heimtieren sind die Vorschriften für die Verbringung zu Handelszwecken zu beachten. Infolgedessen muss eine klinische Untersuchung an den Tieren vorgenommen und dem Heimtierausweis eine zusätzliche Bescheinigung durch die Lokale Kontrolleinheit der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) beigefügt werden.

Wenn mehr als 5 Heimtiere zu Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen oder zum Training gebracht werden müssen, gelten dieselben Vorschriften wie bei Reisen zu anderen als Handelszwecken, vorausgesetzt, dass:
- die Heimtiere mehr als sechs Monate alt sind ;
- der Halter einen schriftlichen Nachweis für die Teilnahme an einer dieser Veranstaltungen vorlegen kann.

 

Mit Heimtieren unter 12 Wochen reisen

Tiere unter 12 Wochen, die nicht (ordnungsgemäß) gegen Tollwut geimpft sind, dürfen nicht nach allen Mitgliedstaaten reisen.
Nähere Informationen zu den Bedingungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten finden Sie auf der Website der europäischen Union.

 

Aus einem EU-Mitgliedstaat nach Belgien reisen

 Weiter unten finden Sie die Bedingungen für die Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat mit einem Heimtier in Belgien.

 

Identifizierung und Registrierung

Das Heimtier muss mit einem Mikrochip identifiziert sein worden. Die Tätowierung ist nur dann zulässig, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde und deutlich lesbar ist.

Der Mikrochip muss dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können.

Darüber hinaus muss das Heimtier einen EU-Heimtierausweis haben. Ab dem 24. Dezember 2014 darf nur noch das neue Paßmodell benutzt werden. Frühere Pässe, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, bleiben jedoch weiterhin gültig.

 

Tollwutimpfung

Die Tollwutimpfung ist Pflicht. Diese kann erst ab der 12. Lebenswoche verabreicht werden, das Tier muss aber zu diesem Zeitpunkt bereits identifiziert sein. Erforderlichenfalls kann der Tierarzt das Tier gerade noch vor der Impfung identifizieren und einen EU-Heimtierausweis ausstellen.

Die erste Impfung oder Erstimpfung muss wenigstens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen, da der Gültigkeitszeitraum erst zu diesem Zeitpunkt beginnt. Der Impftag wird dabei nicht mitgerechnet.

Die Gültigkeitsdauer der Impfung wird nach den Anweisungen des Herstellers berechnet und in den Heimtierausweis eingetragen. Wird das Tier innerhalb des Gültigkeitszeitraums nachgeimpft, gilt die Impfung sofort. Jede Impfung außerhalb des Gültigkeitszeitraums wird als Erstimpfung angesehen.

 

Mit mehr als 5 Heimtieren reisen

Bei Reisen mit mehr als 5 Heimtieren sind die Vorschriften für die Verbringung zu Handelszwecken zu beachten. Infolgedessen muss eine klinische Untersuchung an den Tieren vorgenommen und dem Ausweis eine durch die zuständige Behörde des Abreise-Mitgliedstaats ausgestellte zusätzliche Bescheinigung  beigefügt werden.

Wenn mehr als 5 Heimtiere zu Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen oder zum Training gebracht werden müssen, gelten dieselben Vorschriften wie bei Reisen zu anderen als Handelszwecken, vorausgesetzt, dass:
- die Heimtiere mehr als sechs Monate alt sind ;
- der Halter einen schriftlichen Nachweis für die Teilnahme an einer dieser Veranstaltungen vorlegen kann.

 

Mit Heimtieren unter 15 Wochen reisen

Da die Tollwutimpfung erst ab der 12. Lebenswoche verabreicht werden darf und eine Frist von 21 Tagen nach Impfung einzuhalten ist, dürfen Jungtiere erst ab der 15. Lebenswoche in Belgien einreisen.

 

Aus Belgien nach Drittländern reisen und zurückkehren

Bei Hin- und Rückreisen nach/aus Drittländern sind sowohl die Auflagen des Bestimmungslands als die für die Rückkehr in Belgien einzuhalten. Es empfiehlt sich also, sämtliche einschlägigen Informationen rechtzeitig über diese Website sowie die des Bestimmungslands einzuholen. Sie können Sich ebenfalls an die Botschaften wenden.

 

Identifizierung und Registrierung

Da der Heimtierausweis ausschließlich in der Sprache des ausstellenden Landes und in Englisch abgefasst ist, kann es sein, dass das Drittland eine Bescheinigung in der eigenen Sprache verlangt.

 

Tollwutimpfung

In Ländern außerhalb der EU ist die Gültigkeit der Tollwutimpfung meist auf 1 Jahr begrenzt. Außerdem sind in bestimmten Drittländern neben dem Heimtierausweis auch eine separate Impfbescheinigung und eine Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich. Die entsprechende Musterbescheinigung ist bei der Botschaft des Bestimmungslands anzufordern (siehe Adressenliste der Botschaften).

 

Beglaubigung der Unterlagen

Bei der Einfuhr von Katzen oder Hunden fordern Drittländer, dass die Impfbescheinigung oder der Standard-EU-Heimtierausweis von einem amtlichen von der Regierung beschäftigten Tierarzt beglaubigt wird.

In Belgien sind die Lokalen Kontrolleinheiten (LKE) der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) für diese Beglaubigung zuständig.

Bestimmte Länder verlangen, dass die Unterschrift der Behörde ebenfalls vom Außenministerium und/oder von ihrer Botschaft in Belgien beglaubigt wird. Für nähere Informationen zum Verfahren und den genauen Auflagen wendet man sich am besten direkt an die Botschaft des betreffenden Landes.

 

Wiedereinreise in Belgien nach einer Reise in einem Nicht-EU-Land

Zur Heimreise aus einem Land im Sinne von Anhang II zur Verordnung (EG) Nr. 577/2013 sind dieselben Vorschriften einzuhalten wie im Falle einer Reise innerhalb der europäischen Union.

Zur problemlosen Wiedereinreise in Belgien aus einem Land, das nicht in dieser Liste erwähnt ist, muss das Heimtier vor Abreise aus Belgien anhand einer serologischen Untersuchung auf Tollwutantikörper getestet werden. Hierfür ist Sciensano zuständig.

Die serologische Untersuchung muss einen Wert über 0.5 IU/ml ergeben. Dieser Befund bleibt für die Lebensdauer des Heimtieres gültig, vorausgesetzt, dass die Gültigkeit der Tollwutimpfung nicht unterbrochen wird. Dies beinhaltet, dass das Heimtier innerhalb des Gültigkeitszeitraums der vorangegangenen Impfung gegen Tollwut nachgeimpft werden muss.

Die Tollwutimpfung und der Befund der serologischen Untersuchung müssen vor Abreise aus Belgien vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bescheinigt werden.

 

Aus einem Drittland nach Belgien reisen

Heimtiere, die nach Belgien aus einem Nicht-EU-Land reisen, müssen verschiedene Bedingungen erfüllen.

 

Identifizierung

Das Heimtier muss mit einem Mikrochip identifiziert sein worden. Die Tätowierung ist nur noch zulässig, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde und deutlich lesbar ist.

Der Mikrochip muss dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können.

 

Tollwutimpfung

Die Tollwutimpfung ist Pflicht. Diese kann erst ab der 12. Lebenswoche verabreicht werden, das Tier muss aber zu diesem Zeitpunkt bereits identifiziert sein. Erforderlichenfalls kann der Tierarzt das Tier gerade noch vor der Impfung identifizieren und einen EU-Heimtierausweis ausstellen.

Die erste Impfung oder Erstimpfung soll wenigstens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen, da der Gültigkeitszeitraum erst zu diesem Zeitpunkt beginnt. Der Impftag wird dabei nicht mitgerechnet.

Die Gültigkeitsdauer der Impfung wird nach den Anweisungen des Herstellers berechnet und in den Heimtierausweis eingetragen. Wird das Tier innerhalb des Gültigkeitszeitraums nachgeimpft, gilt die Impfung sofort. Jede Impfung außerhalb dieses Zeitraums wird als Erstimpfung angesehen.

 

Blutuntersuchung mit Bestimmung des Tollwuttiters

Eine serologische Tollwutuntersuchung ist nicht erforderlich, wenn das Herkunftsland in Anhang II zur Verordnung (EG) Nr. 577/2013 erwähnt wird.

Für alle anderen Länder muss die Blutuntersuchung wenigstens 30 Tage nach Impfung und wenigstens 3 Monate vor der Reise durchgeführt werden. Dieser Test darf nur in einem EU-anerkannten Labor  durchgeführt werden. Wichtiger Hinweis: Prüfen Sie stets, ob die Zulassung des betreffenden Labors noch gültig ist.

Die serologische Untersuchung muss einen Wert über 0.5 IU/ml ergeben. Dieser Befund bleibt für die Lebensdauer des Heimtieres gültig, vorausgesetzt, dass die Gültigkeit der Tollwutimpfung nicht unterbrochen wird (Nachimpfung innerhalb des Gültigkeitszeitraums der vorangegangenen Impfung).

Wer aus einem Land, das nicht in Anhang II aufgeführt ist, nach Belgien reist (in allen Fällen also, wo die serologische Tollwutuntersuchung eine Einfuhrbedingung ist), muss sofort nach Ankunft mit der zuständigen Behörde (in diesem Fall dem Zoll) Kontakt aufnehmen. Diese Behörde wird anhand des Identifizierungsdokuments prüfen, ob alle Bedingungen erfüllt sind, und sie kann das Tier selbst kontrollieren.

 

Bescheinigung

Spätestens 10 Tage vor Reiseantritt muss eine Tiergesundheitsbescheinigung von einem amtlichen Tierarzt des Herkunftslands ausgestellt werden. Das Muster der Tiergesundheitsbescheinigung ist in Anhang IV zur Verordnung Nr. 577/2013 festgelegt. Diese Bescheinigung ist für eine Frist von 4 Monaten nach Verbringung des Tiers in die EU gültig. Ist eine Blutuntersuchung erforderlich, müssen Sie ein Analysezertifikat vorzeigen können, in dem der Befund dokumentiert wird.

 

Mit mehr als 5 Heimtieren reisen

Wenn Sie mit mehr als 5 Hunden, Katzen und Frettchen reisen, müssen die Tiere die folgenden zusätzlichen Auflagen erfüllen:

  • sie müssen 48 Stunden vor Reiseantritt von einem amtlichen Tierarzt klinisch untersucht worden sein ;
  • der amtliche Tierarzt des Herkunftslands muss eine spezifische Bescheinigung (nach EU-Muster) anstatt der üblichen Bescheinigung erstellen.

 

Mit Heimtieren unter 15 Wochen nach Belgien reisen

Heimtiere unter 15 Wochen aus einem Nicht-EU-Land dürfen auf keinen Fall in Belgien einreisen.

 

Notfälle

Im Notfall (beispielsweise eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen, die eine sofortige Rückkehr erfordern) kann eventuell eine Ausnahmeregelung gewährt werden. Zu diesem Zweck ist ein Antrag bei der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette unter der E-Mail-Adresse import@afsca.be zu stellen.

Wird eine Ausnahmeregelung gewährt, werden die Tiere unter Quarantäne gestellt, bis diese den Tiergesundheitsvorschriften genügen.

 

In Belgien zugelassene Tollwutimpfstoffe

Die Gültigkeitsdauer des Impfstoffs entspricht der der Packungsbeilage im Land, wo das Tier geimpft wurde.

Die Gültigkeitsdauer des Impfstoffs für Reisen nach einem EU-Land, Andorra, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, St. Martin und der Vatikanstadt ist in nachstehender Tabelle dargestellt.

 

Bezeichnung des Impfstoffs

Labor

Betreffende Tierart

Gültigkeit

Nobivac Rabies

Intervet

Hund, Katze

3 Jahre

Purevax Rabies

Boehringer

Katze

3 Jahre

Rabisin

Boehringer

Hund, Katze

1 Jahr nach der Erstimpfung, dann in Abständen von 3 Jahren

Versican plus DHPPi/LR4

Zoetis

Hund

3 Jahre

Versiguard Rabies

Zoetis

Hund

3 Jahre

Katze

1 Jahr nach der Erstimpfung, dann in Abständen von 2 Jahren

 

Sogenannte gefährliche Hunderassen

Keine Hunderasse ist in Belgien verboten.

In anderen Ländern existieren hingegen Regelungen zur Einreise von bestimmten Hunderassen. Es gilt also, sich vor Reiseantritt beim Bestimmungsland zu informieren.

Es geht dabei beispielsweise um die folgenden Länder:

 

Mit anderen Heimtieren reisen

Für Reisen mit anderen Heimtieren als Hunde, Katzen oder Frettchen gilt es, sich über die Vorschriften des Bestimmungslands zu informieren. Die EU hat nur in Bezug auf einige Tierarten, unter anderem Heimvögel, Verbringungsregelungen erlassen.

In Belgien bestehen keine Regelungen zur Verbringung anderer Heimtiere als Hunde, Katzen und Frettchen. Werden die Tier aus einem Nicht-EU-Land eingeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung bei der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette unter import@afsca.be zu beantragen.

Bei Reisen mit exotischen Tieren sind die CITES-Vorschriften ebenfalls zu beachten.

 

Orte der Einreise in Belgien

Nachstehend finden Sie eine Liste der Orte, an denen die Heimtiere aus einem Nicht-EU-Land in Belgien einreisen können :

Points of entry pets

 

Zirkustiere

Veterinärbedingungen für die Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten

 

Kontakt                                                                                                

02/524.73.17                

apf.vetserv@health.fgov.be