Das Futtermittelrecht enthält spezifische Anforderungen für: 

  • die Herstellung von Futtermitteln: Zulassung, Registrierung oder Genehmigung der Unternehmer, Hygienevorschriften für die Herstellung, Beförderung, Lagerung und Verwendung von Futtermitteln usw.; 
  • die Verwendung von Futtermitteln (Rohstoffen) für die Herstellung von Futtermitteln: ein Gemeinschaftskatalog der Futtermittel, eine Liste der verbotenen Zutaten, die genetisch veränderten Organismen, die tierischen Nebenprodukte, ...; 
  • Zulassung, Vermarktung und Verwendung von Zusatzstoffen und Vormischungen; 
  • das Vorhandensein von chemischen Verunreinigungen (unerwünschten Stoffen) in Futtermitteln; 
  • das Inverkehrbringen von Futtermitteln: Vorschriften für die Kennzeichnung von Futtermitteln und Mischfuttermitteln, allgemeine Vorschriften für Angaben (gesundheitsbezogene Angaben), Werbung, Internetverkauf usw. 

Der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt (GD Tiere, Pflanzen und Lebensmittel) ist für die Formulierung der allgemeinen Politik und die Festlegung von Normen (z. B. zulässige Mengen an Zusatzstoffen, Vorhandensein unerwünschter Stoffe) und Vorschriften (z. B. Kennzeichnung) für alle in der Tierernährung verwendeten Erzeugnisse zuständig. 

Die Kontrolle der Konformität des Tierfutters sowie die Zulassung, Registrierung oder Genehmigung der Marktteilnehmer (z.B. Hersteller, Händler, Transporteure usw.) fallen hingegen in die Zuständigkeit der Föderalen Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK). 

  • Die Rechtsvorschriften für die Tierernährung sind auf europäischer Ebene durch fünf Grundverordnungen fast vollständig harmonisiert: 
  • Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 legt die allgemeinen Grundsätze (Sicherheit, Verantwortung, Rückverfolgbarkeit, Meldepflicht usw.) des Lebensmittel- und Futtermittelrechts fest; 
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 enthält besondere Vorschriften für den Verkehr und die Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen; 
  • Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt die Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten bei der amtlichen Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln fest; 
  • Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 legt die Hygienevorschriften für die Herstellung, den Handel und die Verwendung von Futtermitteln fest und regelt die Zulassung und Registrierung der Unternehmer; 
  • Die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 regelt die Bedingungen für den Handel und die Verwendung von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln. 

 Neben diesem allgemeinen Rahmen gibt es eine Reihe spezifischer Regelungen: 

  • Die Verordnungen 1829/2003 und 1830/2003 über den Handel mit und die Verwendung von genetisch veränderten Organismen in Lebens- und Futtermitteln (HTML): gelten für genetisch veränderte Organismen; 
  • Verordnungen 999/2001 und 1069/2009 über die Verwendung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in der Tierernährung (HTML): gelten für Erzeugnisse tierischen Ursprungs; 
  • Verordnung 152/2009 über die Probenahmevorschriften und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle von Futtermitteln; 
  • Verordnung 834/2007 über den ökologischen Landbau. 

Alle diese Verordnungen sind in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar und uneingeschränkt anwendbar und müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden. 

Zu guter Letzt gibt es noch 4 europäische Richtlinien, die im Bereich der Tierernährung gelten. Diese wurden durch eine Reihe von königlichen und ministeriellen Erlassen in belgisches Recht umgesetzt: 

  • Richtlinie 2002/32/EG (unerwünschte Stoffe (HTML)): Königlicher Erlass vom 28. Juni 2011 und Ministerialerlass vom 12. Februar 1999; 
  • Hinweis: Die Anhänge dieser Richtlinie wurden durch die Verordnung 574/2011 vom 16. Juni 2011 konsolidiert und aktualisiert! 
  • Richtlinie 2008/38/EG (spezifische Nährwertziele für diätetische Lebensmittel (HTML)): Königlicher Erlass vom 20. Juli 1995; 
  • Richtlinie 82/475/EWG (Kategorien von Zutaten, die bei der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln für Heimtiere verwendet werden dürfen): Königlicher Erlass vom 28. Juni 2011 
  • Richtlinie 90/167/EWG (Fütterungsarzneimittel (HTML)): Königlicher Erlass vom 21. Dezember 2006. 

Weitere Informationen zum europäischen Futtermittelrecht finden Sie auch auf der Website der GD SANTE der Europäischen Kommission (WEB). Um diese europäische Gesetzgebung weiter umzusetzen und eine harmonisierte Auslegung und Anwendung zu erreichen, gibt es innerhalb der Europäischen Kommission den Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel. Die Tagesordnungen und Berichte der Fachgruppe Tierernährung dieses Ausschusses sind auf der Website der GD SANTE (WEB) verfügbar. 

Die Website der FASNK (WEB) bietet ebenfalls viele Informationen über die Gesetzgebung.