In den letzten Jahren schenkte man innerhalb der EU der Rolle von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des massiven Bienensterbens viel Aufmerksamkeit. Aktuelle Studien belegen z.B., dass Neonicotinoide das Abwehrsystem der Bienen angreifen, wodurch die Bienen anfälliger für Krankheiten werden. 2013 wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Aussetzung der Bienen an bestimmten Pflanzenschutzmitteln zu beschränken.

Neonicotinoide

Am 24. Mai 2013 erlegte die Europäische Kommission eine zeitweilige Beschränkung auf den landwirtschaftlichen Gebrauch von Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam auf, drei Insektizide der chemischen Familie der Neonicotinoide. Die Kommission erledigte dies auf Grundlage einer Risikobeurteilung für Bienen, ausgeführt von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA (Clothianidin, Thiamethoxam, Imidacloprid).

Seit dem 1. Dezember 2013 dürfen diese Stoffe nicht mehr auf blühenden Gewächsen oder Saatgut verteilt werden, die Bienen anziehen. Außerdem wird der Gebrauch auf professionelle Verbraucher beschränkt. Seit dem 1. Dezember dürfen behandelte Samen nicht mehr gesät werden.

Nach zwei Jahren findet eine Auswertung der aktuellen Studien über den Einfluss von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen statt, wonach die Beschränkungen eventuell angepasst werden (siehe auch „Auswertung und Handhabung der Risiken von Pestiziden“).

Fipronil

Entsprechend den Neonicotinoiden wurden 2013 auch Gebrauchseinschränkungen des Pflanzenschutzmittels Fipronil auf Grundlage des EFSA-Berichts auferlegt. Diese Maßnahmen gelten seit dem 1. März 2014.

Wissenschaftliche Richtlinie

Die EFSA hat im Auftrag der Europäischen Kommission auch eine „Richtlinie zur Auswertung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen“ erstellt (siehe „Auswertung und Handhabung der Risiken von Pestiziden“).

Diese basiert auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Auswirkungen von Pestiziden auf Bienen und die Aussetzung an solchen Produkten.