GVO-Kulturen in Belgien und in der EU

Derzeit kann nur eine einzige GVO-Art in der EU angebaut werden: der genetisch veränderte Mais MON810. Dieser GVO-Mais wird im Moment in Belgien nicht angebaut.

In den letzten Jahren haben in Belgien lediglich Freilandversuche in kleinem Umfang mit GVO-Pappeln, -Kartoffeln und -Mais stattgefunden. Es wurden sehr strenge Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen, darunter auch zur Vermeidung, dass der Pollen für Bienen zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass man mögliche Blütenstände vor der Bildung des Pollens beseitigt oder dass man Arten wählt, die keinen Pollen frei setzen.

Kennzeichnung von Honig, der GVO-Pollen enthält

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 6. September 2011 über das Vorhandensein von Pollenspuren aus GVO-Kulturen im Honig entschieden. Das Urteil legt fest, dass Pollen eine Zutat des Honigs ist. Das bedeutet, dass das Vorhandensein von GVO-Pollen im Honig auf dem Etikett angegeben sein muss (falls der GVO-Pollen mehr als 0,9 % der Gesamtpollenmenge im Honig ausmacht).

Allerdings präzisiert die Europäische Richtlinie „Honig“, dass Honig keine Zusätze enthält und dass der Pollen einen normalen Bestandteil des Honigs darstellt (es ist deshalb verboten, dem Honig Zusätze hinzuzufügen). Pollen weist nur einen geringen Anteil im Honig von ungefähr 0,5 % auf. Der Grenzwert von 0,9 % für die Kennzeichnung wird in Wirklichkeit niemals erreicht.

Die Europäische Kommission hat die Absicht, die durch das Urteil des Gerichtshofes erzeugte Unsicherheit zu beseitigen, indem sie in der Honig-Richtlinie eindeutig angibt, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil des Honigs ist und kein Zusatzstoff. Tatsächlich findet er sich von Natur aus im Honig, ohne dass Bienenzüchter oder Honighersteller eingreifen.

GVO-Pollen und Lebensmittelsicherheit

Es versteht sich von selbst, dass das mögliche Vorhandensein von Spuren von GVO-Pollen die Lebensmittelsicherheit oder die öffentliche Gesundheit nicht beeinträchtigen kann. Auf Verlangen der Europäischen Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereits die Sicherheit des Pollens des genetisch veränderten Mais MON810 geprüft, bei dem es sich um die einzige GVO-Kultur handelt die derzeit in der EU angebaut wird.

Die EFSA ist zu dem Schluss gekommen, dass die genetische Veränderung des Mais OGM MON810 derzeit keinerlei zusätzliches Gesundheitsrisiko darstellt, wenn der Pollen dieses Maises in Lebensmitteln nicht den Pollen von Nicht-GVO-Mais ersetzt.

Darüber hinaus hat die EFSA die Sicherheit von GVO-Pollen beurteilt, der von Sorten stammt, die nicht in der EU angebaut werden, aber in aus Drittländern importierten Lebensmitteln enthalten sein können. Bis jetzt ist die ESFA in dieser Hinsicht jedes Mal zu dem Schluss gekommen, dass ein mögliches Vorhandensein von GVO-Pollen dieser Art anstelle von Nicht-GVO-Pollen keinerlei zusätzliches Gesundheitsrisiko darstellt.