Rechtliche Grundlagen

Das Gesetz zur Tiergesundheit vom 24. März 1987 wurde ins Leben gerufen, um die Tierkrankheiten zielsicher bekämpfen zu können und somit die Volksgesundheit und die Wirtschaft zu sichern.

Darin steht unter anderem, dass bestimmt Tierkrankheiten als anzeigepflichtig bestimmt werden können, und dass besondere Maßnahmen bezüglich des Verkehrs von Tieren und tierischen Produkten möglich sind, um die Verbreitung der Krankheiten zu bekämpfen.

Die anzeigepflichtigen Bienenkrankheiten werden im Königlichen Erlass vom 7. März 2007 zur Bekämpfung ansteckender Krankheiten bei Bienen aufgelistet.

Gemäß des Ministeriellen Erlasses vom 31. August 1993 müssen Bienen (Apis), die innerhalb der EU transportiert werden, nicht nur frei von der Amerikanischen Faulbrut sein, sondern auch vom kleinen Bienenstockkäfer (Aethina tumida) und der Tropilaelaps-Milbe (Tropilaelaps spp.), um den Gesundheitsstatus der Europäischen Bienen zu gewährleisten. Dieser Beschluss ist die Umsetzung des Artikels 8 der EU-Richtlinie 92/65/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1398/2003.

Reorganisation der Bienenzucht

Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt berät sich schon seit geraumer Zeit mit der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) und dem Sektor, um einen neuen rechtlichen Rahmen für die Organisation der Bienenzucht zu erreichen.

Die Vorgehensweise zur Bienenkrankheit Varroatose ist ein wichtiger Punkt. Da Varroatose inzwischen überall in Belgien vorkommt, wird überlegt, diese Krankheit aus der Liste der anzeigepflichtigen Krankheiten zu streichen. Dies beinhaltet, dass die Medikamente dagegen nicht länger durch den Tierarzt angeschafft und verabreicht werden müssen.

Es ist wichtig, dass sich jeder Bienenzüchter bei der FASNK registriert, sodass alle Krankheiten schneller eingedämmt werden und Maßnahmen gegen die Krankheiten zielsicherer getroffen werden können. Die Imker können auch entschädigt werden, falls ihr Bienenvolk vernichtet werden muss. Diese Entschädigung gilt nur für registrierte Imker.

Pilotüberwachungsprogramm für Bienenkrankheiten

Unser Land beteiligt sich momentan am freiwilligen Pilotüberwachungsprogramm für Bienenkrankheiten, welches durch das Europäische Referenzlabor (EURL) für die Bienengesundheit entwickelt wurde. In Belgien gibt es noch kein aktives Überwachungsprogramm für Bienenkrankheiten, wodurch es wenig Angaben zur Bienengesundheit in Belgien gibt.

Die FASNK führt nun ein gut verbreitetes Monitorung aus, welches aus verschiedenen Besuchsreihen bei den Imkern besteht. Das Pilotüberwachungsprogramm ist der FASNK zufolge die ideale Gelegenheit, ein Bewachungssystem für die Bienengesundheit auf dem gesamten belgischen Boden auf den Punkt zu bringen.

Abhängig vom Ergebnis dieser Pilotstudie, sieht die Europäische Kommission die Möglichkeit vor, ein strukturelles und permanentes Europäisches Überwachungsprogramm für Bienenkrankheiten zu starten.