Pflanzenschutzmittel schützen unsere Pflanzen gegen Pflanzenkrankheiten und Plagen, bleiben jedoch gefährliche Stoffe, die Menschen, Tiere und der Umwelt Schaden zufügen können, wenn sie übermäßig oder falsch eingesetzt werden. Die Europäische Union schreibt den Mitgliedstaaten vor, die Politik aktiv auf den nachhaltigen Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln zu richten.

 - Föderaler Plan zur Reduzierung der Pestizide

Im Rahmen der Europäischen Richtlinie 2009/128/EG muss jeder Mitgliedsstaat einen nationalen Aktionsplan zum nachhaltigen Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln aufstellen. In Belgien stellen die drei Regionen und der Föderalstaat jeweils einen eigenen Aktionsplan auf. All diese Pläne werden im „Nationaler Aktionsplan“ (NAPAN - Nationaal ActiePlan d’Action) zusammen geführt. Eine Task Force sorgt dafür, dass alle Aktionen koordiniert und befolgt werden.

Der föderale Teil des NAPAN ist „das Föderale Programm zur Reduzierung der Pestizide“. Es umfasst zwei spezifische Aktionen zum Schutz der Bienen gegen die Risiken von Pflanzenschutzmitteln.

Zuerst wird die Aussetzung der Bienen an Neonicotinoiden in den kommenden Jahren überwacht. Zweitens werden Indikatoren zu den Risiken der Pflanzenschutzmittel auf Bienen bestimmt. Dies ist nötig, um die Problematik richtig einschätzen zu können. Ein möglicher Indikator ist z.B. die Evolution des Verkaufs von Pflanzenschutzmitteln, die Auswirkungen auf Bienen haben können.

Auswertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Belgien

Die Auswertung der Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln findet auf europäischem Niveau statt, aber für die Zulassung der Pflanzenschutzmittel ist jeder Mitgliedstaat selbst verantwortlich. Wenn ein Mittel in einem der Mitgliedstaaten zugelassen wird, dann muss es auch in den anderen Mitgliedstaaten der gleichen EU-Zone zugelassen werden (Nord, Zentrum oder Süd).

2012 wurde die Zulassung der Pflanzenschutzmittel für professionelle Verbraucher und Laien getrennt, wodurch Laien nun keine professionellen Produkte mehr erwerben können. Dies macht den Gebrauch der Pflanzenschutzmittel noch sicherer.

Der FÖD Volksgesundheit ermöglicht außerdem einen nachhaltigen Pflanzenschutz durch die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln natürlichen Ursprungs und durch die finanzielle Unterstützung der Untersuchungen nach neuen Mitteln für Pflanzen, für die momentan unbefriedigende Pflanzenschutzmittel zugelassen sind.

Abschließend investiert unser Land schon seit geraumer Zeit in die Bienen. 1995 brachte die Regierung zum Beispiel eine Broschüre über den sachgemäßen Gebrauch von Fenoxycarb heraus, einem Wirkstoff, der negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Bienenbrut haben kann, wenn er falsch eingesetzt wird.

Der Dienst Pestizide und Düngemittel des FÖD hat 2013 eine Übersicht aller Maßnahmen herausgebracht, die sie in Zusammenarbeit mit dem Anerkennungskomitee für Schädlingsbekämpfungsmittel für den landwirtschaftlichen Gebrauch schon ergriffen haben, um die Aussetzung der Honigbienen an Pflanzenschutzmitteln auf ein Minimum zu reduzieren.