Die öffentlichen Behörden sind im Besitz zahlreicher Informationen über die Umwelt. Jeder hat ein Recht auf Zugang zu diesen Informationen: der einzelne Bürger, Bürgergruppen, Vereinigungen, Unternehmen, usw.

Über die Websites www.info-abeilles.be und www.jedonnevieamaplanete.be, veröffentlicht der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt aktiv so viele Informationen wie möglich über Bienen und deren Erhaltung. 

Sollte dennoch eine Information nicht online verfügbar sein, kann sich jeder von Ihnen an die föderale Verwaltung wenden, um sie zu erhalten. Das schließt die Möglichkeit der Einsicht in die Informationen vor Ort, des Erhalts von Erklärungen zu diesem Thema oder einer Fotokopie ein.

Das Recht auf den Zugang zu Umweltinformationen ist eine Säule des Aarhus-Übereinkommens. Es wurde durch die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in europäisches Recht übernommen. Der Föderalstaat hat das Übereinkommen und die Richtlinie im Gesetz vom 5. August 2006 über den öffentlichen Zugang zu Umweltinformationen übernommen.