Subventionen Forschung und Entwicklung - Staatliche Beihilfen 

Tierseuchen: Entschädigung durch den Gesundheitsfonds - Staatliche Beihilfe 

Verfahren zur Schätzung von Tieren 

Erhebung der Pflichtbeiträge 

Laboranalysen im Rahmen der Fondsprogramme 


 

Haushaltsfonds für die Gesundheit und Qualität von Tieren und tierischen Erzeugnissen 

Der Fonds stützt sich auf die Grundsätze der Kofinanzierung, der Mitverantwortung und der Mitverwaltung durch die Erzeuger und finanziert insbesondere die Interventionen im Rahmen der amtlichen Tierseuchenbekämpfung, die im Tiergesundheitsgesetz vom 24. März 1987 geregelt sind. 

Die Funktionsweise dieses Fonds, der auch als „Gesundheitsfonds“ bezeichnet wird, beruht auf der Solidarität zwischen Herstellern und Branchen. Die Solidarität ermöglicht es, bei Ausbrüchen ansteckender Tierseuchen (z. B. Maul- und Klauenseuche oder drohende Vogelgrippe, Schweinepest usw.) tätig zu werden. 

Diese Solidarität wird durch Pflichtbeiträge aller natürlichen oder juristischen Personen erreicht, die Tiere halten oder mit ihnen handeln. Die Pflichtbeiträge werden jährlich erhoben. Darüber hinaus kann der Fonds auch Mittel von der Europäischen Union erhalten. 

Die Mittel des Fonds werden für die Entschädigung von Landwirten verwendet, die ihre Tiere wegen anzeigepflichtiger Krankheiten schlachten lassen müssen, sowie für die Bezahlung von Dienstleistungen, die von zugelassenen Tierärzten im Rahmen der Tierseuchenüberwachung erbracht werden: Blutentnahmen für Tests auf Brucellose und Leukose, Aujeszky-Krankheit usw. 

Der Fonds wird auch zur Durchführung bestimmter spezifischer Maßnahmen im allgemeinen Interesse des Tierhaltungssektors und zur Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus (z. B. Überwachung der Paratuberkulose) verwendet. 

Außerdem wird der Fonds so verwaltet, dass dringend benötigte Ersparnisse geschaffen werden. Dies ist notwendig, um im Falle von Epidemien, z. B. der Maul- und Klauenseuche, Entschädigungen zahlen zu können. 

Zur Klarstellung: Der Fonds finanziert nicht die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern. Er finanziert auch nicht die Föderale Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) oder die von ihr durchgeführten Kontrollen. 

2017 beschloss der Landwirtschaftsminister, die buchhalterische Verwaltung des Fonds ab dem 1. Januar 2019 von der Föderalen Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) auf den FÖD Volksgesundheit zu übertragen. Durch diese Übertragung werden die Buchhaltung und die politische Verwaltung des Fonds im FÖD Volksgesundheit zusammengeführt. 

  

Subventionen Forschung und Entwicklung - Staatliche Beihilfen 

Subventionen Forschung und Entwicklung - Staatliche Beihilfen (in der Ausbildung) 

  

Tierseuchen: Entschädigung durch den Gesundheitsfonds - Staatliche Beihilfe 

Influenza Typ H3 

  

Verfahren zur Schätzung von Tieren 

Nachstehend finden Sie die Leitfäden für Sachverständige und Züchter, in denen erläutert wird, wie eine Schätzung durchzuführen ist und welche Formulare zu verwenden sind 

Rinder 

Schweine 

Schafe, Ziegen und Cervidae 

  

Erhebung der Pflichtbeiträge 

Rinder 

Schweine 

Geflügel 

Schafe, Ziegen und Cervidae 

Molkereierzeugnisse 

  

Laboranalysen im Rahmen der Fondsprogramme 

Benachrichtigung der Laboratorien 

Ein Erstlabor, das im Rahmen eines Fondsprogramms Analysen durchführt, muss vom FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt (FÖD VSU) akkreditiert sein, wenn es seinen Kunden im Rahmen des Programms einen Beitrag aus dem Fonds gewähren möchte. Die Genehmigung durch den FÖD VSU ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Abrechnung dieser Interventionen mit dem Fonds.  

Die Akkreditierung des Erstlabors durch den FÖD VSU wird nur erteilt, wenn die im Dokument „Bedingungen für die Zusammenarbeit von Laboratorien, die im Rahmen von Fondsprogrammen Erstanalysen durchführen“ beschriebenen Bedingungen erfüllt sind. Diese Zulassung ist völlig unabhängig von der Zulassung der Laboratorien durch die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK). 

Diese Bedingungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. 

Der Anhang des Dokuments „Bedingungen für die Zusammenarbeit von Laboratorien, die im Rahmen von Fondsprogrammen Erstanalysen durchführen“ ist zu unterzeichnen und an folgende Adresse zu senden: 

  • per Post: 

FÖD VSU - Haushaltsfonds Tiere 

Avenue Galilée / Galileelaan 5/2 

1210 Brüssel 

Nach Eingang des korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Anhangs erhält das Erstlabor eine Bestätigungs-E-Mail mit der Mitteilung über die Anerkennung. 

Bitte beachten Sie, dass diese Vereinbarung jährlich durch das Laboratorium erneuert werden muss. Die Erneuerung erfolgt also nicht automatisch. 

  

Fakturierung der Erstlabore an den FÖD VSU 

Die Zahlung wird nach dem in der „Interventionsmethode“ und dem „Ablaufdiagramm“ dargelegten Verfahren abgewickelt.  

Die Rechnung wird per E-Mail weitergeleitet an: invoice@health.fgov.be 

Oder per Post: 

  • FÖD VSU - Haushaltsfonds Tiere 

    Avenue Galilée / Galileelaan 5/2 

    1210 Brüssel 

Tabelle der Entscheidungen für Laboratorien über nicht konforme Proben / nicht konforme oder nicht zufriedenstellende Ergebnisse in Bezug auf Analysen, die im Rahmen des neuen Rindertuberkulose-Kontrollprogramms durchgeführt wurden, hier 

Formular