Impfkampagne 2025

Aktuelles in der Tiergesundheit

Tierkrankheiten

Die Zoonosen

 


IMPFKAMPAGNE 2025

Rinder- und Schaffarmen haben stark unter der Ankunft des Blauzungen-Serotyps 3 im Jahr 2024 gelitten und tragen immer noch die Folgen. Diese Krankheit bleibt auch im Jahr 2025 eine ernsthafte Bedrohung, zusätzlich zu dem hohen Risiko für Serotyp 8 und epizootische hämorrhagische Krankheit. Bis Juni 2025 findet eine verpflichtende Impfkampagne gegen diese 3 Viren statt.

Weitere Informationen siehe die Seiten: Impfkampagne 2025

 

AKTUELLES IN DER TIERGESUNDHEIT

In dieser Rubrik finden Sie die neuesten Informationen über die derzeit in der Tierhaltung besorgniserregenden Krankheiten und über neue Gesetze zum Thema Tiergesundheit.

 

  • 16.12.2024 Die Impfpflichtkampagne 2025 ist gestartet, Tierärzte und Tierhalter erhalten den ersten Newsletter, um sie darüber zu informieren

Die Rinder- und Schafzuchtbetriebe haben stark unter dem Auftreten des Serotyps 3 der Blauzungenkrankheit (BTV 3) im Jahr 2024 gelitten und tragen noch immer die Folgen. Diese Krankheit stellt auch 2025 noch eine ernsthafte Bedrohung dar, zu der das hohe Risiko des Auftretens von Serotyp 8 (BTV 8) und der epizootischen hämorrhagischen Krankheit (EHD) hinzukommt. Weil „Vorbeugen besser ist als leiden“, wird die Impfung gegen diese Krankheiten im Jahr 2025 Pflicht. Zur Unterstützung der Kampagne hat die Regierung ein Budget von 40 Millionen Euro bereitgestellt.

Nützliche Informationen werden in Kürze auf der Seite „Impfkampagne 2025“ (www.btv-ehdv.be) verfügbar sein. Sie werden bis Januar schrittweise ergänzt und regelmäßig aktualisiert.

 

  • 23.10.2024 Minister Clarinval führt Impfpflicht gegen die Serotypen 3 und 8 der Blauzungenkrankheit (BTV) und gegen die epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD) für 2025 ein

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) hat in diesem Sommer 2024 bereits schwere Verluste in der Rinder- und Schafzucht verursacht. Andere in unseren Nachbarländern vorkommende Serotypen der BTV und die EHD bedrohen in den kommenden Monaten unsere belgischen Herden. Die Massenimpfung ist das Mittel, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten. Genauere Informationen zur Organisation dieser Impfpflichtkampagne werden folgen.

Zur Pressemitteilung von Minister Clarinval: Clarinval.belgium.be

 

  • 17.10.2024 Bemühungen der Tierärzte bei der Bekämpfung von antimikrobieller Resistenz werden belohnt

Tierärzte spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von antimikrobieller Resistenz. Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt will die Beteiligung von Betriebstierärzten an diesem Kampf bei zur Lebensmittelproduktion gehaltenen Tieren fördern und sie mit einer Entschädigung belohnen.

Weitere Informationen: AMR – Entschädigungen für Betriebstierärzte

 

  • 11.09.2024 Es werden Maßnahmen zur größtmöglichen Begrenzung des Risikos der Ausbreitung der Epizootischen Hämorrhagischen Krankheit (EHD) ergriffen, falls ein Tier mit dem Virus auf belgisches Territorium gelangen sollte.

Vertreter der Viehzucht sind besorgt über die Auswirkungen der Krankheit auf die Gesundheit der Tiere, wenn sie nach Belgien gelangt, und über die Folgen für den Viehhandel. Ein neuer Erlass sieht Maßnahmen zur Ergänzung der EU-Gesetzgebung vor.

Weitere Informationen zu diesen Präventionsmaßnahmen: Pressemitteilung.

 

  • 16.05.2024 Es werden neue Maßnahmen zur Erreichung des Seuchenfreiheitsstatus für die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR) ergriffen

Ein neuer königlicher Erlass sieht Maßnahmen zur Ermöglichung der nächsten Schritte auf dem Weg zu diesem Status vor, der den Handel mit Rindern in andere Mitgliedsstaaten erleichtern wird.

Weitere Informationen: Die geplanten neuen Maßnahmen und Entschädigungen für IBR

 

  • 01.04.2024 Es werden Notfallmaßnahmen zur Verhinderung des Ausbruchs der bovinen Besnoitiose in Belgien ergriffen.

Die Besnoitiose bei Rindern ist eine parasitäre Krankheit, die praktisch unmöglich zu behandeln ist. Bisher wurden keine Maßnahmen gegen diese Krankheit ergriffen. Da der belgische Rinderbestand derzeit jedoch von dieser Krankheit verschont bleibt, sollten Maßnahmen gegen die Einschleppung der Krankheit aus Risikoländern ergriffen werden.

Weitere Informationen zu diesen Maßnahmen: Besnoitiose, eine regulierte Krankheit

 

TIERKRANKHEITEN

Viele Krankheiten können unsere Tierbestände befallen und zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten für die Landwirte führen, ganz zu schweigen von den Auswirkungen der Krankheit auf das Wohlbefinden der Tiere. Sie können auch den Handel von Tieren mit anderen Ländern erschweren. Einige können auf den Menschen übertragen werden und stellen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar.

Daher ist es wichtig, das Auftreten und die Ausbreitung dieser Krankheiten zu überwachen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung oder Beseitigung zu ergreifen. Neu auftretende Krankheiten werden besonders im Auge behalten.

Im Folgenden finden Sie Links zu ausführlichen Erklärungen zu Krankheiten, die unsere belgischen Tierbestände bedrohen oder die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können, sowie zu den zur Vorbeugung oder Bekämpfung dieser Krankheiten ergriffenen Maßnahmen.

 

 

Neu auftretende Krankheiten

Eine neu auftretende Krankheit ist eine neu entdeckte, für die öffentliche Gesundheit möglicherweise gefährliche Infektion. Diese Krankheiten treten häufig auf, wenn Viren, Bakterien, Parasiten oder Pilze neue Populationen infizieren oder sich an neue Umgebungen anpassen. Sie können sich schnell ausbreiten und Epidemien verursachen, da die betroffenen Menschen- oder Tierpopulationen in der Regel keinen natürlichen Schutz gegen sie haben.

Der Klimawandel und die Zunahme internationaler Reisen von Menschen und Tieren machen das Auftreten neuer Krankheiten oder die Rückkehr alter, ausgestorbener Krankheiten wahrscheinlicher.

Dies gilt insbesondere für durch Vektoren wie Insekten übertragene Krankheiten. Bei internationalen Reisen können Insekten transportiert werden, und der Klimawandel kann ihre Verbreitung verändern oder ihre Ansiedlung in neuen Regionen ermöglichen.

Neu auftretende Tierkrankheiten sind aufgrund ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen und der damit verbundenen Risiken für die öffentliche Gesundheit besorgniserregend. Einige können von Tieren auf Menschen übertragen werden (Zoonosen).

Die Blauzungenkrankheit, die Rinder und Schafe nach ihrer Ankunft in Belgien im Jahr 2024 schwer befallen hat, ist ein Beispiel dafür, aber auch andere Krankheiten stehen vor der Tür, wie die epizootische hämorrhagische Krankheit, die eine zusätzliche Bedrohung für unsere Rinder darstellt. Zu den Zoonosen gehören die Lyme-Krankheit und die Piroplasmose, die durch den Stich von durch infizierte (Wild-)Tiere kontaminierten Zecken auf den Menschen übertragen werden können.

 

Meldepflichtige Krankheiten

Eine meldepflichtige Krankheit ist eine Krankheit, die Fachleute (wie Tierärzte, Züchter oder Labore) den Behörden bei Feststellung bei Tieren melden müssen. So lässt sich die Ausbreitung der Krankheit verfolgen und es können Kontroll- und Präventionsmaßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit von Mensch und Tier ergriffen werden. Die Behörden nutzen diese Informationen, um möglichst schnell und effektiv auf Ausbrüche reagieren zu können.

Kurz gesagt ist es ein Warnsystem, das bei der Verwaltung und Kontrolle von für die Gesundheit von Tieren oder Menschen potenziell gefährlichen Krankheiten hilft. In europäischen oder nationalen Gesetzen sind Listen mit meldepflichtigen Krankheiten festgelegt, die Sie über die unten stehenden Links finden.

 

DIE ZOONOSEN

Eine Zoonose ist eine Krankheit, die zwischen Tieren und Menschen übertragen werden kann. Diese Krankheiten können durch Viren, Bakterien, Parasiten oder Pilze verursacht werden. Zum Beispiel sind Tollwut, Vogelgrippe und Lyme-Krankheit Zoonosen. Sie können durch direkten Kontakt mit dem Tier oder tierischen Produkten, durch Vektoren wie Insekten, über die Luft oder durch den Verzehr von kontaminierten tierischen Produkten übertragen werden.

Sie werden zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung besonders überwacht und für einige von ihnen sind Gesundheitsmaßnahmen vorgesehen, um eine Ansteckung des Menschen nach Möglichkeit zu verhindern.

Sie können in die Liste der den Behörden zu meldenden Krankheiten aufgenommen werden, siehe oben: Meldepflichtige Krankheiten

Auch krankheitsspezifische Maßnahmen können in der Gesetzgebung vorgesehen sein: