Handhabung und Verwendung unverarbeiteter tierischer Nebenprodukte zur Fütterung von Tieren, die nicht für die Lebensmittelkette bestimmt sind 

Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (.PDF) enthält eine Liste von Tieren, an die unverarbeitete tierische Nebenprodukte verfüttert werden dürfen. Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 und einige der Kategorie 2 können ohne vorherige Verarbeitung zur Fütterung von Zootieren, Pelztieren, Hunden in anerkannten Zwingern oder Rudeln, Hunden und Katzen in Tierheimen sowie von Maden und Würmern, die als Angelköder verwendet werden, verwendet werden. 

Die allgemeinen Vorschriften sind in Anhang VI, Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 (.PDF) festgelegt und betreffen vor allem Hygieneanforderungen und Rückverfolgbarkeit. 

Unternehmer, die tierische Nebenprodukte für die Fütterung von Zootieren, Zirkustieren, Tieren in Rudeln, Hunde- und Katzenheimen oder Pelztierfarmen handhaben oder verwenden, können sich anhand des spezifischen Merkblatts (PDF) einen Überblick über die einzuhaltenden Bedingungen verschaffen. 

1. Anerkennung und Registrierung 

Unternehmer, die unverarbeitete tierische Nebenprodukte zur Fütterung von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben verwenden, müssen gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert sein. 

Unternehmer (die nicht Verwender sind), die Tierkörper, Fleisch, Eintagsküken oder andere tierische Nebenprodukte, die für solche fleischfressenden Tiere bestimmt sind, abholen oder lagern, müssen über eine Zulassung gemäß Artikel 24 der genannten Verordnung verfügen. 

Schlachthöfe, Zerlegungsbetriebe, Fleischverarbeitungsbetriebe, Brütereien und Fischzuchtbetriebe dürfen jedoch tierische Nebenprodukte aus ihrer Produktionskette handhaben und lagern, ohne von der GD Tiere, Pflanzen und Lebensmittel zugelassen zu sein. 

2. Wie beantrage ich die Anerkennung oder Registrierung? 

Vor Aufnahme der Tätigkeiten müssen die Unternehmer den Registrierungs- oder Zulassungsantrag gemäß Artikel 15 des Königlichen Erlasses vom 4. Mai 2015 an die GD Tiere, Pflanzen und Lebensmittel senden. Die Unternehmer melden auf die gleiche Weise jede Änderung der Daten oder die Einstellung dieser Tätigkeiten. 

Das Antragsformular (.Word)(Dieser Hyperlink öffnet ein neues Fenster) wird ausgefüllt und übermittelt: 

per E-Mail an: apf.traces@health.fgov.be

oder an: FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt 
GD Tiere, Pflanzen und Lebensmittel – Inspektionsabteilung 
Avenue Galilée 5, bte 2
1210 Bruxelles

3. Spezifische Fragen 

Können in einem Zoo gezüchtete Tiere zur Fütterung anderer Tiere dieses Zoos verwendet werden? 

Gezüchtete wirbellose Tiere, Wassertiere (mit Ausnahme von Meeressäugetieren), Tiere der Ordnung der Nagetiere (Rodentia) und Hasentiere können vor Ort zur Fütterung der fleischfressenden Tiere des Zoos verwendet werden. Man kann auch die Erlaubnis beantragen, überzählige Tiere anderer Arten an die fleischfressenden Tiere zu verfüttern. 

Ist es erlaubt, Tierkadaver und ganze Tierkörper zu verwenden? 

Schlachtkörper von Rindern und Schafen, aus denen kein spezifiziertes Risikomaterial entfernt wurde, gelten als Material der Kategorie 1. Sie dürfen nur nach Entfernung von Material der Kategorie 1, das transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE) übertragen kann (= spezifiziertes Risikomaterial), zur Tierfütterung verwendet werden. Die GD Tiere, Pflanzen und Lebensmittel kann jedoch Zoos, die dies beantragen, die Genehmigung erteilen, ganze Tierkörper oder tote Tiere gemäß den Bedingungen in Anhang VI Kapitel II Abschnitt 4 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zu verwenden. 

Darf eine Privatperson unverarbeitete tierische Nebenprodukte zur Fütterung eines Reptils oder eines Raubvogels verwenden? 

Wir registrieren keine privaten Halter von fleischfressenden Tieren wie Reptilien und Raubvögeln. Rohes Tierfutter ist frei verkäuflich. Diese Produkte sind so verpackt und etikettiert, dass sie den Bedürfnissen der von Privatpersonen gehaltenen Tiere entsprechen. Die Hersteller und Händler, die diese Tiernahrung auf den Markt bringen, werden von der FASNK registriert und überwacht. 

Darf ich fleischfressende Wildtiere mit tierischen Nebenerzeugnissen füttern? 

Nein! Andererseits können die regionalen Behörden die Verwendung unverarbeiteter tierischer Nebenprodukte zur Fütterung bestimmter Wildtiere genehmigen, um die Artenvielfalt zu fördern.