Die in Belgien zuständigen Behörden für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukten
Die Zuständigkeit für die Kontrolle und Überprüfung von tierischen Nebenprodukten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist zwischen verschiedenen Bundes- und Landesbehörden aufgeteilt und in der Vereinbarung vom 16. Januar 2014 (.PDF) zwischen dem Föderalstaat und den Regionen über nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte festgelegt.
Je nach Bestimmungsort der tierischen Nebenprodukte oder Folgeprodukte müssen Sie sich wenden an:
- die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) (WEB) für:
- tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die zur Fütterung von Nutz- oder Heimtieren bestimmt sind;
- die Herstellung und das Inverkehrbringen von Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln, mit Ausnahme von unverarbeiteter Gülle;
- Veterinärkontrollen für alle tierischen Nebenprodukte und Folgeprodukte, die in die Europäische Union gelangen.
- den FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt (Generaldirektion Tiere, Pflanzen und Nahrung) für:
- tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die zur Herstellung von Leder, technischer Gelatine, Kosmetika, Präparaten und Laborreagenzien bestimmt sind (sogenannte „technische“ Produkte)
- Proben für Diagnose, Forschung oder Bildung;
- tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte zur Fütterung von Tieren, die nicht in die Nahrungsmittelkette gelangen (HTML) (z. B. Zoos, Zirkusse, Pelzfarmen);
- tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die für die Herstellung von Kosmetikprodukten (HTML) bestimmt sind, werden durch den Königlichen Erlass vom 17. Juli 2012 über Kosmetikprodukte geregelt;
- Düngemittel und Bodenverbesserer (HTML) oder biodynamische Präparate, die tierische Nebenprodukte enthalten;
- nicht anderweitig spezifizierte Marktteilnehmer.
- die Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte, FAGG (WEB) für:
- tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die für die Herstellung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika bestimmt sind.
- tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die für die Herstellung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika bestimmt sind.
- die Regionen für:
- tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die zur Verarbeitung nach einem Standardverfahren bestimmt sind;
- die Beseitigung durch Vergraben oder Verbrennen, einschließlich des Vergrabens oder Verbrennens von Heimtierkadavern;
- Umwandlung in Biogas und Kompost;
- das Inverkehrbringen von unverarbeiteter Gülle und die Herstellung von Düngemitteln oder Bodenverbesserungsmitteln aus unverarbeiteter Gülle;
- Verwendung auf Flächen ohne vorherige Behandlung, einschließlich unverarbeiteter Gülle;
- Verwendung als neue Energiequelle, z. B. als Biokraftstoff;
- Verwendung von Wildtieren zu speziellen Fütterungszwecken, um die biologische Vielfalt zu fördern.
Nützliche Links
- Die Wallonische Region: SPW - DGOARNE (WEB) (Service Public de Wallonie - Direction générale opérationnelle Agriculture, Ressources naturelles et environnement)
- Die Region Brüssel-Hauptstadt: Leefmilieu Brussel (WEB)
- Die Flämische Region:
- OVAM (WEB) (Öffentliche Flämische Abfallagentur)
- LNE (WEB) (Ministerium für Umwelt, Natur und Energie der flämischen Regierung)
- VLM - Mestbank (WEB) (Flämische Landagentur - Düngemittelbank)