Der Gesetzgeber hat es für wichtig erachtet, dass das Gutachten über Ihren Gesundheitszustand von einem unparteiischen medizinischen Organ auf der Grundlage objektiver Kriterien abgegeben wird.

Alle Ärzte, die mit dem GMD zusammenarbeiten, nehmen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahr.

 

WAS UNTERSUCHT DER BEGUTACHTUNGSARZT des GMD ?

Der Begutachtungsarzt des GMD untersucht die körperlichen und/oder psychischen Schäden, die Sie erlitten haben. Er prüft die Ursache dieser Schäden und, ob diese tatsächlich auf die vorgebrachten Tatsachen zurückzuführen sind. Gemäß den Rechtsvorschriften stützt er sich auf die offizielle belgische Invaliditätstabelle (OBIT), um den Grad und die Dauer der Invalidität festzulegen. Der GMD gibt ebenfalls ein ärztliches Gutachten über die eventuelle Gewährung einer Sonderentschädigung für die Hilfe einer Drittperson ab.

 

EILADUNGSSCHREIBEN

Der GMD wird Sie einladen, sich von einem Begutachtungsarzt des GMD untersuchen zu lassen. Die Untersuchungen in Deutsch finden in Eupen statt.

Soweit möglich bittet der GMD Sie zu einem Untersuchungstermin binnen 3 Monaten nach Eingang Ihres Antrags. Sie erhalten ein GMD-Schreiben, in dem die praktischen Details der Terminvereinbarung erläutert werden.  

Wenn Sie nicht am vereinbarten Tag vorstellig werden können, müssen Sie sich so schnell wie möglich mit dem OMD in Verbindung setzen, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie trotz zweimaliger Aufforderung ohne triftigen Grund zur ärztlichen Untersuchung nicht erscheinen, wird Ihre Akte an den beantragen Dienst ohne ärztliches Gutachten zurückgeschickt !

 

WIE VIEL KOSTET DIESE UNTERSUCHUNG ?

Die Untersuchung beim GMD ist kostenlos, auch wenn der GMD-Arzt zusätzliche Untersuchungen durch einen Facharzt anfordert.

Die Kosten für die Untersuchungen, die Sie selbst zur Begründung Ihres Antrags beantragen, werden hingegen nicht durch Medex getragen!

 

AM TAG DER UNTERSUCHUNG

Am Tag Ihrer Untersuchung müssen Sie Folgendes mitnehmen:

  • Ihren Personalausweis,
  • das Einladungsschreiben und
  • eine Abschrift der sachdienlichen Berichte, die dem anfänglichen Antrag nicht beigefügt waren.

Sie können sich von einem Arzt begleiten lassen. Dabei muss beachtet werden, das es sich auf keinen Fall um eine gemeinsame Begutachtung handelt, da der Begutachtungsarzt des GMD und der Arzt, der Sie begleitet, nicht zu einem einvernehmlichen Beschluss gelangen müssen. Der GMD-Begutachtungsarzt muss aber die von Ihrem Arzt aufgeführten Argumente in seinen Schlussfolgerungen berücksichtigen. Kann dieser nicht am Tag der Untersuchung anwesend sein, kann er dem auf Ihrem Einladungsschreiben aufgeführten medizinischen Medex-Zentrum einen mit Gründen versehenen ärztlichen Bericht spätestens am Tag der ärztlichen Untersuchung (per E-Mail, per Post oder über Sie) schicken.

Ein Rechtsanwalt und/oder ein anderer nicht ärztlicher Berater kann ebenfalls beim Gespräch mit dem GMD-Begutachtungsarzt anwesend sein, nicht aber bei der ärztlicher Untersuchung selbst, da diese dem Arztgeheimnis unterliegt. Er hat ebenfalls die Möglichkeit, einen Vermerk an den GMD-Begutachtungsarzt einzureichen. Es gelten dieselben Einreichungsmodalitäten wie oben beschrieben.

 

Ärztliches Gutachten

Der GMD-Begutachtungsarzt darf Ihnen auf keinen Fall das Gutachten direkt mitteilen, das er in dem Begutachtungsprotokoll abzugeben beabsichtigt.

Er hat einen Monat die Zeit, um seine Schlussfolgerungen zu verfassen und sein mit Gründen versehenes Gutachten einem Arzt der Abteilung für medizinische Qualität des GMD zu übermitteln. Soll der GMD-Begutachtungsarzt zusätzliche Untersuchungen durch einen Facharzt anfordern, könnte die einmonatige Frist verlängert werden.

Die Aufgabe des Arztes der Abteilung für medizinische Qualität des GMD ist es, zu prüfen, ob der Auftrag vollständig und richtig durchgeführt wurde, bevor das Gutachten des GMD- Begutachtungsarztes zu genehmigen.

Danach wird das Gutachten der beantragenden Dienststelle (Zelle 'zivile Kriegsopfer und Terroropfer' des Föderalen Pensionsdienstes (FPD)) gesandt und Sie erhalten eine Kopie davon per Post oder per E-Mail, je nach Vorliebe.  

Für Erläuterungen zum ärztlichen Gutachten des GMD können Sie sich an Ihren Arzt wenden.

Nach Eingang des Antrags beim GMD wird ein Gutachten durchschnittlich binnen 6 Monaten abgegeben.

 

ANREISE ZUM MEDIZINISCHEN ZENTRUM

  • Wenn Sie mit dem Zug reisen und uns ausreichend früh informieren, erhalten Sie einen Antrag für die Reise mit der SNCB.
  • Wenn Sie nachweisen, dass sie nur unter erheblichen Schwierigkeiten reisen können, können Sie beantragen, dass Sie daheim oder in der Einrichtung, in der Sie sich aufhalten, untersucht werden. Zu diesem Zweck muss jedoch ein Antrag an das medizinische Medex-Zentrum gerichtet werden, von dem Sie vorgeladen wurden. Fügen Sie Ihrem Antrag eine ärztliche Bescheinigung bei.  
  • Wenn unser Begutachtungsarzt der Ansicht ist, dass Sie sich von einem zugelassenen Facharzt untersuchen lassen müssen, Sie jedoch Ihren Wohnsitz nicht in dem Ort haben, in dem sich die Praxis dieses Facharztes befindet, erhalten Sie einen Antrag für die Reise mit der SNCB.

Kontaktinformationen

  • Für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anträgen auf eine Pension (Formulare, Kriterien für die Gewährung einer Entschädigung, …), kontaktieren Sie bitte die Zelle 'zivile Kriegsopfer und Terroropfer' des Föderalen Pensionsdienstes (FPD).
Tour du Midi, 22e étage   - 1060 Brüssel
02/558 60 15

 

  • Bei Fragen im Zusammenhang mit der ärztlichen Untersuchung, kontaktieren Sie bitte Medex unter 02/524 91 91 (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr)