Kann man Ultraschall hören?

Schall mit einer Frequenz von 20 kHz und mehr wird als Ultraschall bezeichnet. Unter dem Vokabel Hochfrequenzen versteht man Lärm im Frequenzbereich zwischen 8 und 20 kHz. Frequenzen über 16 kHz sind kaum hörbar, sie sind jedoch nicht vollkommen unhörbar. Hochfrequenzschall im unteren Frequenzbereich (bis 24 kHz) kann hörbar sein, wenn der Geräuschpegel hoch genug ist. Der Schwellenton (der Geräuschpegel, mit dem man einen Ton wahrnimmt) nimmt stark zu in Abhängigkeit von der Erhöhung der Frequenz (und damit der Höhe des Tons). Junge Menschen hören Hochfrequenzschall besser als ältere und ihr Hörbereich ist in den der hohen Frequenzen erweitert.

Quellen

Ultraschall (und Hochfrequenzschall) findet breite Anwendung in der Industrie und im Gesundheitswesen, jedoch mehr und mehr auch in Verbraucherprodukten („Mosquito“-Geräte, Produkte zum Vertreiben von Tieren und Vögeln, Bewegungsmelder, Entfernungsmesser und Fernbedienungen). Was diese Anwendungen kennzeichnet, sind ihr niedriger Geräuschpegel und die hörbaren Frequenzen, die in der Regel unter 100 kHz liegen. Medizinische und industrielle Anwendungen nutzen ein breiteres Ultraschallfrequenzband (bis 1 MHz) und haben allgemein viel höhere Geräuschpegel.

Weitere Informationen über Produkte, die Ultraschall verwenden, und die Belästigungen, die sie hervorrufen können, finden Sie in der Rubrik „Ultraschallprodukte“. In dieser Rubrik befassen wir uns mit Verbraucherprodukten.

Auswirkungen auf die Gesundheit und Schwellenwerte

Man kann davon ausgehen, dass Hochfrequenz- und Ultraschallgeräusche bei ausreichendem Schalldruck für das Ohr traumatisch sein können und ebenso weitere Auswirkungen haben können. Hochfrequenzgeräusche erzeugen zwei Arten von Gesundheitswirkungen: einerseits objektive Auswirkungen wie Hörverlust (im Fall längerer Exposition) und andererseits subjektive Effekte, die bereits nach wenigen Minuten auftreten können: Kopfschmerzen, Ohrensausen, Müdigkeit, Schwindel und Übelkeit. Je nach individueller Empfindlichkeit (die auch altersabhängig ist) können manche diese subjektive Beeinträchtigung bereits ab einem Geräuschpegel von 75 dB wahrnehmen. Achtung, Ultraschall (und Hochfrequenzgeräusche) werden in dB angegeben, normale Geräusche werden in dB(A) gemessen. Lesen Sie mehr hierzu im Abschnitt „Erläuterungen zu technischen Begriffen über Schall“.

Eine länger dauernde Exposition gegenüber unhörbarem Ultraschall kann zu einem Hörverlust beitragen. Ist der Ultraschall zu stark, erzeugt er im Ohr subharmonische hörbare Schwingungen, die vermutlich das Hörvermögen beeinträchtigen.

Für den Frequenzbereich zwischen 16 und 20 kHz haben zwei Instanzen, das International Non-Ionizing Radiation Committee (INIRC/IRPA, 1984) und die kanadischen Behörden (1991), einen Grenzwert von 75 dB für den Schalldruck der Exposition im Arbeitsbereich festgelegt. Das INIRC/IRPA gibt außerdem einen Expositionswert für die allgemeine Bevölkerung an und zwar 70 dB bei 20 kHz. Die Einhaltung dieser Grenzwerte schützt gegen subjektive Effekte  und einen möglichen Hörverlust aufgrund länger dauernder Exposition.

Im Fall von Ultraschall zwischen 25 kHz und 100 kHz empfiehlt das INIRC/IRPA einen Grenzwert von 100 dB.

Normen für Hochfrequenz- und Ultraschallgeräusche

Es gibt keine spezifische Vorschrift zu Hochfrequenz- und Ultraschallgeräuschen. Hochfrequenzgeräusche unterliegen den gleichen Gesetzen wie andere Geräusche. Ultraschall wird nicht betrachtet. Hersteller, die Ultraschallgeräte auf den Markt bringen, müssen verfügbare wissenschaftliche Empfehlungen berücksichtigen.