Die Bauproduktverordnung (Verordnung 305/2011 vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG) bestimmt die Art und Weise, wie Leistungen der Bauprodukte in Zusammenhang mit ihren wesentlichen Merkmalen ausgedrückt werden, und legt die Bedingungen zum Gebrauch der CE-Kennzeichnung auf diesen Produkten fest. Diese CE-Kennzeichnung beweist unter anderem, dass das Produkt mit den vom Hersteller angegeben Leistungen übereinstimmt.

Die Bauproduktverordnung, die 7 Aspekte umfasst, fällt unter die Zuständigkeit des FÖD Wirtschaft. Hiervon übernimmt der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt (teilweise) 4 Aspekte, nämlich:

- Hygiene, Gesundheit und Umwelt: Das Bauwerk muss so entworfen und ausgeführt werden, dass es während des gesamten Lebenszyklus kein Risiko für die Hygiene, Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter, Bewohner und Nachbarn darstellt, und dass es während seiner gesamten Lebensdauer keinen außergewöhnlich großen Einfluss auf die Umweltqualität oder auf das Klima hat, weder während der Bauphase, noch während der Benutzung oder des Abrisses.
- Lärmschutz: Das Bauwerk muss so entworfen und ausgeführt werden, dass die von den Bewohnern und Nachbarn wahrgenommenen Geräusche auf einem Niveau gehalten werden, welches ihre Gesundheit nicht bedroht und sich nicht nachteilig auf ihren Schlaf, ihre Ruhe und ihre Arbeit auswirkt.
- Energieeinsparung und Wärmedämmung: Das Bauwerk und dessen Heizungs-, Kühl-, Beleuchtungs- und Ventilationsanlagen müssen so entworfen und ausgeführt sein, dass, wenn man die Verbraucher und die lokalen klimatischen Bedingungen berücksichtigt, nur ein geringer Energieverbrauch erforderlich ist. Das Bauwerk muss außerdem energieeffizient sein und es darf während der gesamten Bauphase und auch beim Abriss so wenig Energie wie möglich verbraucht werden.
- Nachhaltige Verwendung natürlicher Ressourcen: Das Bauwerk muss so entworfen, ausgeführt und abgerissen werden, dass ein nachhaltiger Gebrauch von natürlichen Ressourcen gemacht wird.

Die drei übrigen Aspekte, für welche der FÖD Wirtschaft verantwortlich ist, sind der „mechanische Widerstand und die Stabilität“, die „Brandsicherheit“ sowie die „Sicherheit und Zugänglichkeit beim Gebrauch“.

In der Broschüre „Een gewijzigd kader voor het verhandelen van bouwproducten“/ „Quoi de neuf pour la commercialisation des produits de construction ?“ des FÖD Wirtschaft finden Sie die Prinzipien der Verordnung.