Das Verfahren

Jeder Staat, der die Aarhus-Konvention ratifiziert hat, muss im Abstand von zwei bis drei Jahren dem internationalen Sekretariat der Konvention einen Bericht über die Umsetzung der Bestimmungen der Konvention auf seinem Staatsgebiet vorlegen. Die Berichterstattung erfolgt mithilfe eines Fragebogens, der für alle Staaten identisch ist (siehe Entscheidung I/8 zur Erstellung von Berichten, Englische Version). Bei der Ausarbeitung des Berichts muss eine nationale Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Berichtsprojekt organisiert werden.

Umsetzung in Belgien

Der erste nationale Bericht Belgiens wurde im Mai 2005 bei der zweiten Konferenz der Parteien der Aarhus-Konvention in Kasachstan gebilligt. Der nationale Bericht besteht aus vier verschiedene Berichten, die auf föderaler Ebene und von den drei Regionen zusammengetragen wurden. Alle Berichte konnten von der Öffentlichkeit eingesehen werden. In 2007, 2010, 2013, 2016 und 2020 erfolgte das gleiche für den zweiten, den dritten, den vierten, den fünften und den sechsten Bericht.

In 2024 haben der föderale Staat und die drei Regionen zum siebsten Mal ihre Berichte vollendet. Diese Berichte wurden dem Publikum, zur Konsultation, und dem Sekretariat der Konvention in März 2025 überreicht. Die nationale Kurzfassung enthält u.a. eine Zusammenfassung der Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen.

Die Berichte 2024:

Die Kommentare des Publikums (2024):

Die Berichte 2020:

Die Kommentare des Publikums (2020):

Die ersten Berichte (2005):

Die Berichte von 2007, 2010, 2013 und 2016 sind auf Anfrage erhältlich info@health.fgov.be oder 02/524.97.97 (Servicecenter Gesundheit).