Das Verfahren

Jeder Staat, der die Aarhus-Konvention ratifiziert hat, muss im Abstand von zwei bis drei Jahren dem internationalen Sekretariat der Konvention einen Bericht über die Umsetzung der Bestimmungen der Konvention auf seinem Staatsgebiet vorlegen. Die Berichterstattung erfolgt mithilfe eines Fragebogens, der für alle Staaten identisch ist (siehe Entscheidung I/8 zur Erstellung von Berichten, Englische Version). Bei der Ausarbeitung des Berichts muss eine nationale Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Berichtsprojekt organisiert werden.

Umsetzung in Belgien

Der erste nationale Bericht Belgiens wurde im Mai 2005 bei der zweiten Konferenz der Parteien der Aarhus-Konvention in Kasachstan gebilligt. Der nationale Bericht besteht aus vier verschiedene Berichten, die auf föderaler Ebene und von den drei Regionen zusammengetragen wurden. Alle Berichte konnten von der Öffentlichkeit eingesehen werden. In 2007, 2010, 2013 und 2016 erfolgte das gleiche für den zweiten, den dritten, den vierten und den fünftenBericht.

In 2020 haben der föderale Staat und die drei Regionen zum sechsten Mal ihre Berichte vollendet. Diese Berichte wurden dem Publikum, zur Konsultation, und dem Sekretariat der Konvention in Januar 2021 überreicht. Die nationale Kurzfassung enthält u.a. eine Zusammenfassung der Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen.

Die Berichte 2020:

Die Kommentare des Publikums (2020):

   

Die vorherigen Berichte (2016):

Die Kommentare des Publikums (2016):

Die Berichte 2013:

Die Kommentare des Publikums (2013):

Die ersten Berichte (2005):

Die Berichte von 2007 und 2010 sind auf Anfrage erhältlich info@health.fgov.be oder 02/524.97.97 (Servicecenter Gesundheit).