Der Text der Konvention

Der Originaltext der Aarhus-Konvention wurde in drei Sprachen verfasst: Englisch, Französisch und Russisch. Er wurde zudem in die Sprachen Niederländisch (auf Initiative der Niederlande und in Zusammenarbeit mit Flandern) und Deutsch (auf Initiative Österreichs und der Schweiz) übersetzt.

Weitere Informationen:

  • Weitere Informationen über die Konvention finden Sie auf der offiziellen Website (in Englisch)
  • Offiziellen Text herunterladen (.PDF) auf Englisch oder Französisch
  • Übersetzung herunterladen (.PDF) auf Niederländisch oder Deutsch
  • Ein Leitfaden zur Umsetzung der Konvention wurde ebenfalls veröffentlicht. In dem Leitfaden werden die verschiedenen Artikel der Konvention anhand von Beispielen aus der Praxis erläutert. Leitfaden herunterladen (.PDF) auf Englisch (zweite veröffentlichung, Juni 2014 - Französische Version spatter verfügbar). Erste Edition (2000) des Leitfadens herunterladen (.PDF) auf Französisch oder Englisch
  • 'Protecting your environment: The power is in your hands’ (April 2014) ist ein vereinfachter Leitfaden zur Arhus Konvention und hat als Ziel die Arhus Konvention an einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Leitfaden herunterladen (.PDF) auf Englisch oder Französisch. Den vorigen Leitfaden 'Your Right to a Healthy Environment' (2006) herunterladen (.PDF) auf Französisch oder Englisch.

Entstehungsgeschichte

Die Aarhus-Konvention ist ein internationales Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE: www.unece.org . Dieses Organ ist eine von fünf Regionalkommissionen der Vereinten Nationen und hat 55 Mitgliedsstaaten. Dazu gehören nahezu alle Staaten des europäischen Kontinents (West-, Mittel-, Osteuropa, Kaukasus), einige Staaten Vorder- und Zentralasiens sowie Israel, Kanada und die USA.

  • 1992: Die Anfänge der Konvention lassen sich bis 1992 zurückverfolgen, dem Jahr der Formulierung der Rio-Deklaration (14.6.1992). Artikel 10 der Deklaration bestätigt, 'Umweltschutzprobleme sind am besten unter Beteiligung der betroffenen Bürger - auf der jeweiligen Ebene - zu lösen'.
  • 1995: Am 25. Oktober 1995 fand in Sofia die 3. Paneuropäische Ministerkonferenz 'Eine Umwelt für Europa' statt. Auf dieser Konferenz wurde ein Rahmenpapier über den Zugang zu umweltbezogenen Informationen und die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren im Umweltbereich gebilligt. Dieses Rahmenpapier ohne verbindlichen juristischen Charakter bildete die Grundlage der Verhandlungen, die zur Ausarbeitung der eigentlichen Konvention führten. Die Verhandlungen begannen Anfang 1996 und endeten im März 1998. Belgien nahm an allen Phasen der Entstehung der Konvention teil. Auch einige NGO spielten eine aktive Rolle.
  • 1998: Am 25. Juni 1998 wurde anlässlich der 4. Paneuropäischen Ministerkonferenz 'Eine Umwelt für Europa' im dänischen Aarhus das 'Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten', auch Aarhus-Konvention genannt, unterzeichnet.
  • 2001: Am 30. Oktober 2001 trat die Konvention nach der Ratifizierung durch den 16. Unterzeichnerstaat auf internationaler Ebene in Kraft.
  • 2003: Am 21. April 2003 trat die Konvention in Belgien in Kraft.

Weitere Informationen:

Umsetzung in Belgien

Belgien hat die Konvention am 21. Januar 2003 ratifiziert, nachdem sie von den Parlamenten der unterschiedlichen zuständigen Gewalten (föderale Ebene, Wallonien, Brüssel und Flandern) gebilligt wurde. Seit dem 21. April 2003, d. h. 90 Tage nach ihrer Ratifizierung auf internationaler Ebene, ist die Konvention belgisches Recht. Die Bestimmungen der Konvention wurden in belgisches Recht umgesetzt. Auf diesem Weg können Belgier sich auf die Rechte berufen die durch diese Konvention gelegen sind.

Die Organe der Konvention

  • Konferenz der Vertragsstaaten:

    Das wichtigste Organ der Konvention sind die Konferenzen der Vertragsstaaten, die im Abstand von drei Jahren abgehalten werden. Im Rahmen der Konferenzen werden die Fortschritte bei der Ratifizierung und der Umsetzung der Konvention überprüft, das künftige Arbeitsprogramm entschieden und mögliche Änderungen beschlossen. Weitere Informationen über diesen Aspekt der Konvention

    Die erste Vertragsstaatenkonferenz fand im Oktober 2002 in Lucca (Italien) statt.
    Die zweite Vertragsstaatenkonferenz fand im Mai 2005 Almaty (Kasachstan) statt: In ihrem Rahmen wurde eine Änderung der Konvention im Bereich der GVO beschlossen.
    Die dritte Vertragsstaatenkonferenz fand in 2008 in Riga (Latvia) statt.
    Eine ‘außerordentliche Sitzung’ fand in 2010 in Genf (Schweiz) statt.
    Die vierte Vertragsstaatenkonferenz fand in 2011 in Chisinau (Moldavia) statt. 
    Die fünfte Vertragsstaatenkonferenz fand in 2014 in Maastricht (Niederlande) statt.

    Weitere Informationen:
    Informationen über die Tätigkeiten der Arbeitsgruppen finden Sie auf der offiziellen Website

  • Arbeitsgruppe der Vertragsparteien ('Working Group of the Parties'):

    Zwischen den Vertragsstaatenkonferenzen tagt mindestens einmal im Jahr eine Arbeitsgruppe. Sie soll u.a. die Umsetzung und Überwachung des Arbeitsprogramms erörtern und die nächste Vertragsstaatenkonferenz vorbereiten. 
     
  • Bureau ('Bureau of the Meeting Parties'):

    Das Büro hat als Aufgabe die Arbeitsgruppen vorzubereiten mit der Unterstützung des Sekretariats der Konvention. 
     
  • 'Task-Forces' oder Fachgruppen:

    Mehrere Fachgruppen tagen ebenfalls unter der Leitung der Arbeitsgruppe der Vertragsstaaten.
     
    • Fachgruppe zu elektronischen Werkzeugen ('Task Force on Access to Information’)
    • Fachgruppe zu Teilnahme vom Publikum (‘Task Force on Public Participation in Decision-making’)
    • Fachgruppe zum Zugang zu Gerichten ('Task Force on Access to Justice')
    • Thematische Sitzungen zur Förderung der Aarhus Konvention auf internationalen Foren (‘Thematic sessions on promoting the principles of the Convention in international forums’ (PPIF)
       
  • Der Ausschuss zur Einhaltung der Bestimmungen der Konvention ('Compliance Committee') ist ein aus unabhängigen Experten gebildetes Gremium, das sich zur Einhaltung oder Nichteinhaltung der aus der Konvention erwachsenden Pflichten durch die Parteien äußert.

Weitere Informationen:
Informationen über die Tätigkeiten der Arbeitsgruppen finden Sie auf der offiziellen Website