Das PRTR-Protokoll

Artikel 5.9 der Konvention legt fest, dass alle Vertragsparteien schrittweise ein System von Verzeichnissen von Schadstoffen einrichten, das für die Öffentlichkeit zugänglich ist. In Anwendung dieses Artikels wurde das Protokoll zu Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregistern (PRTR-Protokoll) im Mai 2003 in Kiew während der 5. Konferenz „Eine Umwelt für Europa“ von 36 Mitgliedsstaaten der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE) sowie der Europäischen Kommission unterzeichnet. Dieses Protokoll steht auch Nicht-Unterzeichnerstaaten und Nicht-Konventionsparteien sowie Staaten offen, die nicht zur UN-ECE gehören. Das Protokoll ist seit dem 8 Oktober 2009 in Kraft getreten. In Januar 2015 zählte das Protokoll 33 Staaten, unter Anderem Belgien und die Europäischen Union.

Im Protokoll ist auch eine Vertragsstaatenkonferenz vorgesehen. Dieses Wesen untersucht den Fortschritt des Inkrafttretens des Protokolls und nimmt Entscheidungen um das Erreichen der Ziele des Protokolls zu ermöglichen.

- Die erste Vertragsstaatenkonferenz fand in 2010 in Genf (Switzerland) statt.
- Die zweite Vertragsstaatenkonferenz fand in 2014 in Maastricht (Niederlande) statt.

Das Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR)

Die Schaffung einer größeren Transparenz im Hinblick auf die Umweltverschmutzung durch Unternehmen ist das Ziel des Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters (PRTR – Pollutant Release and Transfer Register). Diese elektronische Datenbank umfasst nicht weniger als 86 Schadstoffe in der Luft, im Wasser und im Boden, und Information über Durchfuhr von Abfall(Wasser). Sie ist in Belgien für jedermann frei zugänglich auf den Webseiten der Regionen (siehe direkte links am Ende dieser Seite).

Wer ist gegenüber dem PRTR meldepflichtig?

Eigentümer oder Betreiber von Anlagen, in denen mindestens eine der in Annex I des Protokolls dokumentierten Tätigkeiten ausgeführt wird, müssen Emissionen und Verbringungen von 86 Schadstoffen zur Aufnahme in das PRTR-Register berichten, wenn die Schadstoffe die in Annex II des Protokolls definierten Schwellenwerte übersteigen. Sie müssen auch über ihre Abfallproduktion rapportieren. Hiervon betroffen sind z. B. Wärmekraftwerke, der Bergbau, die Metallindustrie, Chemieanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen, Anlagen zur Herstellung von Zellstoff aus Holz sowie Papier und Pappe.

Welche Schadstoffe?

Im Sinne des Protokolls bezeichnet das Treffwort „Schadstoff“ alle Substanzen oder Gruppen von Substanzen, die aufgrund ihrer Eigenschaften schädlich für die Umwelt oder die Gesundheit der Menschen sind.

Auf der Liste der 86 Schadstoffe stehen u.a. Benzol, Methan oder Quecksilber sowie Gruppen von Substanzen wie flüchtige organische Verbindungen, Treibhausgase oder Schwermetalle. Die vollständige Liste ist in Annex II des Protokolls enthalten.

Dem Protokoll zufolge sind Abfallstoffe alle Stoffe die
a)entfernt oder nützlich verwertet sind
b)bestimmt sind Entfernung für nützliche Verwertung, oder
c)gemäss der nationalen Gesetzgebung entfernt oder wiederverwertet werden müssen.

Ein frei zugängliches und nützliches Register

Das PRTR-Register soll für das größtmögliche Publikum zugänglich sein. Jeder Bürger soll in der Lage sein, das Register auf elektronischem Weg mühelos und unentgeltlich zu konsultieren. Aus diesem Grund wird es im Internet veröffentlicht. Ferner sollen die Daten so transparent wie möglich organisiert werden.

Zahlreiche Akteure profitieren von der Implementierung des PRTR-Registers und seiner Transparenz:

  • Im Bereich Umwelt tätige Bürger und Organisationen haben Zugang zu lokalen wie globalen Umweltinformationen;
  • Behörden können Tendenzen im Bereich der Emissionen von Schadstoffen und Verbringung von Abfällen sowie Fortschritte in der Umweltpolitik verfolgen;
  • Unternehmen verfügen dank des Registers über eine Informationsquelle, die ihnen gestattet, ihre Umweltleistung zu verbessern.

Transparente und kontrollierte Informationen

Die an das PRTR berichteten Daten werden einmal jährlich aktualisiert. Alle Meldepflichtigen müssen eine identische Struktur einhalten. Als Parameter werden die Art der Tätigkeit und des Schadstoffs oder Abfalls, die geografische Lage, das Umfeld usw. berücksichtigt. Diese Kohärenz stellt die Transparenz der Daten sicher. Die Qualitätskontrolle der Daten wird von der zuständigen Behörde vorgenommen.

Anwendung in Belgien

Belgien hat seit Beginn der Verhandlungen im Jahr 2001 eine aktive Rolle bei der Ausarbeitung des PRTR-Protokolls gespielt. Nach der Verabschiedung und Unterzeichnung des Protokolls bei der Ministerkonferenz „Eine Umwelt für Europa“ in Kiew im Mai 2003 war Belgien weiterhin maßgeblich im Rahmen der Europäischen Union sowie in der UNO-Arbeitsgruppe, in der das Protokoll erörtert wurde, tätig.

Die Bestimmungen des PRTR-Protokolls wurden in eine europäische Verordnung umgesetzt (166/2006 vom 18. Januar 2006), die seit dem 24. Februar 2006 in Kraft ist. Dann hat Belgien das Ratifizierungsprozess begonnen und am 12 März beendet. Am 8 Oktober 2009 ist das Protokoll in Kraft getreten au internationaler Ebene.

Die Régionen sind zuständig für die Umsetzung der Klausen des Protokolls. Die federale Regierung ist nur für den Zugang zur Justiz suständig.

Belgien stellt die Daten über folgende Kanäle zur Verfügung :

Weitere Informationen

  • Die Seite PRTR mit dem vollständigen Texte des Protokolls auf der website der Aarhus-Konvention
  • Das europäische PRTR (E-PRTR) auf dem Umweltportal der Europäischen Kommission
  • Das PRTR Portal der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)