Die drei Säulen der Aarhus-Konvention berühren in Belgien die Zuständigkeiten mehrerer Gewalten.
Umweltfragen wurden größtenteils den drei Regionen übertragen, die die föderierten Einheiten im föderalen Staat bilden, der aus den institutionellen Reformen des Jahres 1993 hervorging.
Daher ist die Konvention aus der Sicht ihrer Anwendung in Belgien eine Mischkonvention. Jede Gewalt hat die Aufgabe den Teil der Konvention umzusetzen, der ihn betrifft. Belgien erlangte den Status einer Konventionspartei erst, nachdem alle betroffenen Parlamente Belgiens ihre Zustimmung erteilt hatten (siehe Wortlaut de Gesetzes vom 17 November 2002 (NL), Wallonisches Dekret vom 13 Juni 2002, Flämisches Dekret vom 6 Dezember 2002 , Brüsseler Ordonnanz vom 7 November 2002, die der Konvention zustimmen).
Umsetzung in Belgien: Säulen und betroffene Behörden
Säulen der Konvention |
Betroffene belgische Behörden |
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Weitere Informationen: Umweltbezogenen Angelegenheiten im föderalen Rahmen Belgiens