Ein föderaler Staat, drei Regionen

Belgien ist seit 1993 ein föderaler Staat, bestehend aus drei Regionen und drei Gemeinschaften. Die föderale Ordnung wirkt sich auf Ebene der Umweltbefugnisse aus, da sich die föderale Ebene und die drei Regionen deren Ausübung teilen. Die drei Regionen sind föderierte, verschiedene Einheiten, die nicht der föderalen Autorität oder den anderen Regionen untergeordnet sind. Sie üben die ihnen verliehenen Befugnisse in Übereinstimmung mit der territorialen Ordnung aus, die ihr geografisches Tätigkeitsfeld einschränkt.

Weitere Informationen: Die föderale Gliederung Belgiens

Umweltbefugnisse

Die Aufteilung der Befugnisse, insbesondere bei umweltbezogenen Angelegenheiten, wird durch das Gesetz über institutionelle Reformen und ihre schrittweisen Änderungen vom 8.8.1980 geregelt.
Die unten stehende Tabelle fasst diese Aufteilung zusammen:

Regionen

  • Brüssel-Hauptstadt
  • Flämische Region
  • Wallonische Region

Föderaler Staat

Die wichtigsten umweltpolitischen Fragen obliegen den Regionen, insbesondere die Politik in den folgenden Bereichen:

  • Wasser
  • Luft
  • Abfall
  • Naturschutz
  • Rationelle Energienutzung
  • Raumordnung

Im Bereich Zugang zu Gerichten sind die Regionen außerdem bei außergerichtlichen Verwaltungsbeschwerden zuständig.

Die föderale Gewalt ist in den folgenden Bereichen zuständig:

  • Import, Export und Durchfuhr von geschützten, nicht einheimischen Arten
  • Schutz der Nordsee
  • Produktnormen (Umweltnormierung von Produkten vor deren Inverkehrbringung)
  • Atomkraft

Der Föderalstaat Belgiens allein ist zuständig für den gerichtlichen Aspekt der Säule 'Zugang zu Gerichten'. Die Regionen sind lediglich bei außergerichtlichen Beschwerden zuständig.