In Belgien sind mehrere Maßnahmen für den Zugang zu Gerichten im Rahmen der Umsetzung der Bestimmungen der Konvention vorgesehen.

Maßnahmen bezüglich der 'Säulen' der Konvention

Ein Bürger stellt fest, dass eine Behörde nicht auf seinen Antrag auf Umweltinformationen geantwortet hat. Eine Genehmigung (z. B. eine Umweltzulassung) wurde ohne vorherige Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt. In beiden Fällen kann ein Verstoß gegen das Recht auf Zugang zu Informationen und das Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren, die in der Konvention verankert sind, vorliegen.

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Die übrigen Typen von Überprüfungsverfahren in Umweltangelegenheiten

Der Bürger hat weitere Möglichkeiten für den Gang vor Gericht, um sich Verstößen gegen das Umweltrecht im Allgemeinen zu widersetzen, also auch, wenn kein spezifischer Bezug auf die beiden Säulen „Informationen“ und „Beteiligung“ der Konvention vorliegt. Er kann beispielsweise die Aufhebung oder Aussetzung eines umweltbezogenen Verwaltungsbeschlusses vor dem Staatsrat verlangen. Eine weitere Möglichkeit ist die klassische gerichtliche Klage bei einem Gericht, z. B. eine Klage gegen Handlungen wie Umweltverschmutzung.

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