Mehrere föderale Akteure sind mit der Vorbereitung und der Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung betraut.

Die bereichsübergreifende Kommission der nachhaltigen Entwicklung

Die Verfolgung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung erfordert eine transversale Annäherungsweise der Politik und folglich die Einbindung aller föderalen öffentlichen Dienste und der anderen Institutionen, die mit der Erarbeitung und Umsetzung der verschiedenen politischen Bereiche beauftragt sind.

Diese transversale Vorbereitung der Föderalpolitik ist die Hauptaufgabe der bereichsübergreifenden Kommission der nachhaltigen Entwicklung (CIDD) :
- Sie unterstützt die Regierung bei der Umsetzung der langfristigen föderalen strategischen Vision für eine nachhaltige Entwicklung.
- Sie erarbeitet auch den  föderalen Plan der nachhaltigen Entwicklung und garantiert die Überwaschung während der Durchführung.
- Die Mitglieder, aus denen sie besteht, richten ihre besondere Aufmerksamkeit auf die vielen Themen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung. Sie haben daher ihre Leistungen in verschiedenen Arbeitsgruppen strukturiert. Derzeit gibt es neun davon, von denen einige spezifische Maßnahmenpläne erstellt haben (Gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen, nachhaltige öffentliche Ausschreibungen, nachhaltige Mobilität, …), die aus dem Föderalplan der nachhaltigen Entwicklung herrühren.

Die CIDD setzt sich aus Vertretern aller Föderalen Öffentlichen Dienste (FÖD), der Öffentlichen Programmierungsdienste (ÖPD) und des Verteidigungsministeriums zusammen. Die Regionen und die Gemeinschaften sind ebenfalls aufgerufen, Vertreter zu benennen. Das föderale Institut für nachhaltige Entwicklung (IFDD) führt den Vorsitz und das Sekretariat.

Die Task Force nachhaltige Entwicklung des föderalen Planbüros.

Das Föderale Planbüro (FPB) ist eine Einrichtung öffentlichen Interesses. Es führt Untersuchungen durch und nimmt Vorausschätzungen vor, die sich auf wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Fragen beziehen und deren Integration in einer Perspektive der nachhaltigen Entwicklung.

Im Rahmen der Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung hat das föderale Planbüro die Aufgaben, den zweijährigen Föderalbericht der nachhaltigen Entwicklung zu erstellen. Seit 1998 übt die Task force nachhaltige Entwicklung (TFNE) diese Aufgabe aus.

Der Föderalbericht der nachhaltigen Entwicklung ist ein sehr weites Untersuchungsfeld. Er muss insbesondere umfassen:
- eine Beschreibung, eine Analyse und eine Beurteilung der Föderalpolitik hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung,
- eine Beschreibung, eine Analyse und eine Beurteilung der in Belgien bestehenden Situation im Vergleich zu den Entwicklungen auf internationaler Ebene,
- Eine Beschreibung der vorhersehbaren Entwicklungstrends im Fall einer unveränderten Politik und/oder der Verfolgung einer festgelegten politischen Richtung. Dieser letzte, vorausschauende Teil ermöglicht der Föderalbehörde und der Zivilgesellschaft eine Entscheidung darüber, welches die besten Maßnahmen sind, um die Ziele zu erreichen, die als Ziele der langfristigen föderalen strategischen Vision der nachhaltigen Entwicklung festgelegt worden waren.

Er dient damit als Reflexionsgrundlage für die Arbeit der CIDD, die einen neuen Vorentwurf des föderalen Plans der nachhaltigen Entwicklung erstellt.

Der Föderalrat der nachhaltigen Entwicklung

Der Föderalrat der nachhaltigen Entwicklung (CFDD) ist vor allem ein Beratungsorgan. Er ersetzt den Nationalrat für nachhaltige Entwicklung, der infolge der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 eingerichtet worden war. Er besteht aus Vertretern verschiedener sozialer Gruppen:
- Organisationen, die in Umweltfragen aktiv sind,
- Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit,
- Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen,
- Jugendorganisationen und
- Persönlichkeiten des akademischen Lebens.

Die Vertreter der Föderalregierung, der Gemeinschaften und der Regionen sowie die zuständigen Beratungsgruppen für Umwelt- und sozialwissenschaftliche Fragen sind Mitglieder ohne Stimmrecht.

Die Hauptaufgabe besteht darin, auf eigene Veranlassung oder auf Verlangen der Minister oder der Mitglieder des Parlaments oder des Senats eine Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahmen können sich auf alle Maßnahmen der nachhaltigen Entwicklung beziehen, die von der Föderalregierung ergriffen oder in Erwägung gezogen werden.

Laut Gesetz von 1997 ist er gehalten, eine Stellungnahme zum Vorentwurf des Föderalplans der nachhaltigen Entwicklung abzugeben, der von der bereichsübergreifenden Kommission für nachhaltige Entwicklung erstellt worden ist.

Der CFDD spielt ebenfalls eine Rolle bei der Förderung der öffentlichen Diskussion über die nachhaltige Entwicklung und der Aufforderung zur Beteiligung möglichst großer Teile der beteiligten Parteien und der Bürger.

Das Föderalinstitut für nachhaltige Entwicklung

Das Föderalinstitut für nachhaltige Entwicklung (IFDD), das der Kanzlei des Premierministers untersteht, hat die Ziele des öffentlichen Programmierungsdienstes für nachhaltige Entwicklung (ÖPDNE) übernommen.

Die Grundaufgabe bleibt unverändert: „Unterstützung aller Akteure bei der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung mit Blick auf die Bedürfnisse heutiger und zukünftiger Generationen“.

Die Umsetzung der langfristigen Vision der nachhaltigen Entwicklung wurde dem IFDD anvertraut.