Die Föderalbehörden sind gesetzlich beauftragt, eine langfristige föderale strategische Vision der nachhaltigen Entwicklung umzusetzen (mit Blick auf 2050).
Diese Strategie des Föderalstaats umfasst:
• politische Ziele mit Blick auf 2050;
• Zwischenziele pro Jahrzehnt;
• und Indikatoren, die eine Verfolgung der erreichten Ziele erlauben.
Diese Ziele und Indikatoren müssen besonders den Verpflichtungen entsprechen, die Belgien auf internationaler und europäischer Ebene eingegangen ist.
Jeder Akteur des Gesetzes zur Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung vom 5. Mai 1997 hat dazu beigetragen, diese langfristige Vision zu entwickeln. Es handelt sich um die Interministeriellen Kommission für nachhaltige Entwicklung (CIDD), des Föderalen Rates für Nachhaltige Entwicklung (CFDD) und der Task Force für Nachhaltige Entwicklung des Planbüros (TFNE). Zahlreiche Experten aller föderalen öffentlichen Dienste und öffentlichen Programmierungsdienste sind in diesen Prozess involviert. Die Zivilgesellschaft und das Parlament waren vor der definitiven Abfassung des Textes ebenfalls konsultiert worden.
Die langfristige strategische Vision der nachhaltigen Entwicklung des Föderalstaats war von der Regierung am 17. Mai 2013 verabschiedet worden. Eine Broschüre stellt dieses strategische Dokument der breiten Öffentlichkeit vor.
Die vorgeschlagenen Ziele stehen für das Erreichen eines Zustands, der den Festlegungen für die nachhaltige Entwicklung der belgischen Gesellschaft mit Blick auf 2050 entspricht. 56 Ziele wurden in 4 große Themen untergliedert:
• eine Gesellschaft, die den sozialen Zusammenhalt (Gesundheit, sozialer Zusammenhalt und Kampf gegen Armut, Beschäftigung) in den Mittelpunkt stellt;
• eine Gesellschaft, die ihre Wirtschaft an die wirtschaftlichen, sozialen und Umweltherausforderungen (Art und Weise des Verbrauchs und der Produktion, Versorgung, Energie, Mobilität und Transportwesen) anpasst;
• eine Gesellschaft, die ihre Umwelt schützt (Klimaänderungen, natürliche Ressourcen, Raum- und Außenluft, biologische Vielfalt);
• eine von der Föderalbehörde unterstützte Gesellschaft, die ihre gesellschaftliche Verantwortung trägt (öffentliche Aufgaben, öffentliche Finanzen, Wissenschaftspolitik, Zusammenarbeit zur Entwicklung).
Für jedes Ziel wurden ein oder mehrere Indikatoren vorgeschlagen und definiert. Manche bestehen bereits, andere müssen eingerichtet werden. Sie sind direkt mit dem Ziel verbunden oder erlauben das teilweise Erfassen des Zustands der betreffenden Situation.
Die föderalen Pläne zur nachhaltigen Entwicklung, die alle fünf Jahre festgelegt werden, sind Instrumente, die Maßnahmen und konkrete Tätigkeiten umfassen, welche von der Föderalbehörde festgelegt und umgesetzt wurden, damit die Ziele dieser strategischen Vision erreicht werden und eine Annäherung an die für 2050 angestrebte Situation gewährleistet wird.
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Im Jahr 2050 : Eine langfristige föderale strategische Vision für eine nachhaltige Entwicklung PDF document - 253.64 KB