Das Gesetz von 1997 definiert die föderale Politik hinsichtlich der Nachhaltigen Entwicklung und bestimmt die Organe und Werkzeuge, die für deren Koordinierung erforderlich sind. Die Föderalpläne zur nachhaltigen Entwicklung sind wesentliche Instrumente zur Integration der Umwelt in die verschiedenen politischen Sektoren, die der Staat leitet. Sie verfolgen das Ziel, die sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen in Politik und Umweltmaßnahmen zu berücksichtigen, die auf föderaler Ebene ausgeübt werden. 

2010 wurde das Gesetz von 1997 geändert, um eine langfristige strategische Vision der nachhaltigen Entwicklung zu etablieren.

Diese Vision ist das Ergebnis der Beiträge aller föderalen Akteure der nachhaltigen Entwicklung (CIDD, CFDD, Task Force des Planungsamts, IFDD) sowie der Konsultation der Zivilgesellschaft und des Parlaments.

Im Verlauf dieser Aufgabe ist der gesellschaftliche Wandel (Globalisierung, Wirtschaftskrise, technischer Fortschritt, Klimaänderungen, demographische und soziale Entwicklungen, …) von der Föderalregierung berücksichtigt worden. Das transversale Wesen der Probleme und die durch neue gesellschaftliche Realitäten aufgetretenen Herausforderungen verlangen, dass die Föderalpolitik sich in jeder Hinsicht bewegt (d.h. auf allen Zuständigkeitsebenen).

Das Ziel der föderalen Akteure der nachhaltigen Entwicklung besteht in einem integrierten und kohärenten Vorgehen bei der Festlegung der Visionen und der politischen Richtung über den zeitlichen Rahmen einer Legislaturperiode hinaus. Daraus folgt die föderale strategische Vision der nachhaltigen Entwicklung mit Blick auf 2050

Im September 2015 wurden die Ziele für nachhaltige Entwicklung von der VN-Generalversammlung  verabschiedet. Mit diesen 17 Zielen soll die Menschheit aus der Armut befreit und weltweit wieder auf Nachhaltigkeit zugesteuert werden.
​ Diese Ziele, die ein Ganzes bilden und untrennbar miteinander verbunden sind, tragen den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung Rechnung: Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Sie sind in fünf Schwerpunktthemen unterteilt: Menschen, Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft.
 


Wie aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht, ist der FÖD Volksgesundheit in seiner Gesamtheit an der Umsetzung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung beteiligt.