Chemikalien sind Teil unseres Alltags. Sie verwenden sie täglich zum Reinigen, Anstreichen, Kleben, Fetten, Einölen usw. Diese Produkte sind für uns wichtig, doch nicht immer ist ihre Verwendung risikolos. Deshalb gibt es strenge Regeln für das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Chemikalien.
Wird ein chemisches Produkt auf den Markt gebracht, muss es ein Etikett aufweisen, auf dem die gefährlichen Eigenschaften genau beschrieben sind. Die Regeln, welche die Kriterien für die Klassifizierung der verschiedenen Arten von Gefahren bestimmen, sind europaweit durch die Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, die Kennzeichnung und die Verpackung von Stoffen und Gemischen festgelegt, mit der die früheren europäischen Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG aufgehoben wurden.
In den folgenden Abschnitten finden Sie weitere Informationen, die Ihnen helfen werden:
- als Bürger, um die Kennzeichnung chemischer Produkte lesen und verstehen zu können;
- als gewerblicher Anwender, um Ihre Pflichten bei der Einstufung und Kennzeichnung zu kennen, falls Sie ein chemisches Produkt auf den Markt zu bringen beabsichtigen (CLP).
Im Interesse der Verteidigung kann für Stoffe, Mischungen, Gegenstände oder behandelte Gegenstände, die für militärisches Material eingeführt, produziert, hergestellt oder verwendet werden, eine Freistellung von der REACH-, CLP- oder Biozid-Verordnung gewährt werden (Königlicher Erlass vom 9. März 2014).