Wer ein Biozidprodukt in Belgien auf den Markt bringen will, braucht eine Zulassung. Die Zulassungsbescheinigung enthält eine eindeutige Zulassungsnummer, die auf dem Etikett angegeben werden muss. Steht diese Nummer auf dem Etikett? Dann ist das Biozidprodukt auf dem belgischen Markt zugelassen.

Die Zulassungsnummer kann verschiedene Formen annehmen. Einige Beispiele:

  • XXXXB
  • BE-REG-XXXXX
  • XX/IP
  • EU-XXXXXXX-XXXX
  • BE-20XX-XXX
  • NOTIFXXXX

 
 

In der Liste zugelassener Biozidprodukte können Sie überprüfen, ob die Nummer auf dem Etikett eine offizielle Zulassungsnummer ist.

​Einige Biozidprodukte sind gewerblichen Verwendern vorbehalten und dürfen, mit wenigen Ausnahmen, nicht an die breite Öffentlichkeit verkauft werden. Dies sind die so genannten Biozidprodukte des geschlossenen Kreislaufs.

Biozidprodukte mit einem großen Risiko für die Gesundheit gehören zum geschlossenen Kreislauf. Sie können zum Beispiel giftig, krebserzeugend oder ätzend sein oder genetische Veränderungen verursachen. Diese Produkte erfordern das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung. Auch für die Lagerung, Verwendung und Entsorgung gelten besondere Regeln.