MARITIME GESETZE, RICHTLINIEN UND VERTRÄGE

Verschiedene Meeresgesetze, Richtlinien und Verträge schützen die reiche biologische Vielfalt der Meeresumwelt und verhindern die Verschmutzung der Umwelt. Schließlich machen Umweltprobleme nicht an territorialen Grenzen halt, schon gar nicht auf See. Gesetze und Verträge auf nationalereuropäischer und internationaler Ebene regeln sowohl die räumliche Planung als auch den Schutz der Natur auf See. 

Nationale Gesetze

Auf nationaler Ebene schützt das Meeresumweltgesetz die Meeresumwelt der belgischen Nordsee. Das Gesetz sieht eine Meeresraumplanung in den Seegebieten vor, die der territorialen Zuständigkeit Belgiens unterliegen. Das Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Natur in unserer Nordsee. Außerdem schützt es die belgische Nordsee vor Meeresverschmutzung. Eine Reihe von Bestimmungen gelten auch außerhalb des belgischen Teils der Nordsee, zum Beispiel auf belgischen Schiffen im Ausland.


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Der Schutz unserer Nordsee fällt nicht nur unter das Meeresumweltgesetz. Es gibt verschiedene andere Gesetze aus anderen Politikbereichen, die dies ebenfalls erwähnen. Zum Beispiel gibt es das Gesetz über die Erforschung und Ausbeutung von nicht lebenden Ressourcen des Küstenmeeres und des Festlandsockels. Dieses Gesetz schreibt vor, dass für die Sandgewinnung in unserer Nordsee eine Umweltgenehmigung erforderlich ist. Ein weiteres Beispiel ist das Gesetz zur Verhütung der Umweltverschmutzung durch Schiffe.
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Europäische Richtlinien

Die europäische Politik hat einen starken Einfluss auf die lokale Meeresumweltpolitik. Das gilt jedoch auch umgekehrt. Die Abteilung Meeresumwelt des FÖD Volksgesundheit trägt einerseits zur Formung der internationalen Politik bei und setzt andererseits internationale Übereinkommen und Absprachen (z. B. EU-Regelung) um.

HABITAT-RICHTLINIE - VOGELRICHTLINIE - NATURA 2000-NETZ

Die Habitat-Richtlinie, die Vogelrichtlinie und das Natura 2000-Netz regeln für die europäische Union den Schutz von Arten in Lebensräumen. Dazu gehören viele Naturgebiete an Land, aber auch große Teile unserer Nordsee.

Die Vogelrichtlinie (92/43/EWG) regelt auf europäischer Ebene den Schutz und das Management wild lebender Vogelarten.
Weil nicht nur Vögel unter Druck stehen, erarbeitete die Europäische Union die Habitat-Richtlinie , um den Rückgang der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Pflanzen- und Tierarten aufzuhalten.

Alle geschützten Gebiete in diesen beiden Richtlinien bilden gemeinsam ein Netz von Schutzgebieten: das Natura 2000- Netz. Ein gutes Netzwerk bietet besseren Schutz und ermöglicht den Austausch von Arten und genetischem Material. Auf diese Weise trägt jeder Mitgliedsstaat zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen in Europa bei. Für Belgien geschieht dies auf der Grundlage von königlichen Erlassen und der Meeresraumordnungsplans.


Logos von Natura 2000, KRMS und KRW

Die Broschüre „Belgische Noordzee - Levend water“ ( Belgische Nordsee - Lebendiges Wasser) enthält weitere Informationen über die Umsetzung dieser Richtlinien im belgischen Teil der Nordsee. Es wurden auch Managementpläne für Natura 2000 erarbeitet. 

MEERESSTRATEGIE-RAHMENRICHTLINIEN

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Entwicklung einer Meeresstrategie, die dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung der Meeresumwelt dient. Ziel ist es, bis 2020 einen guten Umweltzustand in der Nordsee zu erreichen. Dafür werden 11 Parameter verwendet, unter anderem Artenvielfalt, Meeresmüll und Unterwassergeräusche. Soweit eine nachhaltige Nutzung der Meeresgewässer garantiert. Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie wurde von Belgien am 23. Juni 2010 in einen Königlichen Erlass umgesetzt und in die Politik der Abteilung Meeresumwelt aufgenommen.

Für weitere Informationen oder Fragen zu den Parametern, Maßnahmen, zu Beurteilung und Ausführung im Rahmen dieser Richtlinie in Belgien verweisen wir auf diese Website.

WASSERRAHMENRICHTLINIE

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht den Schutz von Binnengewässern, Übergangsgewässern, Küstengewässern und Grundwasser vor. Die Richtlinie schafft eine Rahmen-Flussgebietseinheit. Dies ist jeweils eine Abfolge der Zonen entlang großer Flüsse. Ein solcher Bezirk zieht sich oft durch mehrere Länder. Für einige Flusseinzugsgebiete ist daher eine internationale Zusammenarbeit notwendig. Belgien hat zwei internationale Kommissionen, die Schelde- und die Maas-Kommission. Darin sind die französische und die niederländische Regierung zusammen mit der regionalen und föderalen belgischen Regierung vertreten. Für die Küstengewässer sorgt die belgische Föderalregierung für die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie.
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Internationale Verträge und Übereinkommen 

Die internationalen Verträge gelten sowohl auf Ebene des Nordostatlantik als auch auf globaler Ebene. Die Abteilung Meeresumwelt setzt diese internationalen Vereinbarungen um und ist aktiv an der Gestaltung der internationalen Meeresumwelt-Agenden beteiligt.

OSPAR-VERTRAG

Der OSPAR-Vertrag ist eine Zusammenarbeit der Länder, die an den Nordostatlantik grenzen. Er ist nach den ursprünglichen Übereinkommen von Oslo und Paris benannt. Der Vertrag bezieht sich auf fünf thematische Strategien: Biodiversität & Ökosysteme, gefährliche Stoffe & Eutrophierung, menschliche Aktivitäten, Offshore-Industrie und radioaktive Stoffe. Jedes Thema hat eigene technische Arbeitsgruppen, um die Meeresumwelt besser vor Bedrohungen zu schützen. Innerhalb des OSPAR-Vertrages gelten auch Vereinbarungen darüber, wie die einzelnen Länder die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie für den nordöstlichen Teil des Atlantischen Ozeans umsetzen.

UNITED NATIONS CONVENTION ON THE LAW OF THE SEA - UNCLOS

Internationale Abkommen, wie das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS), bestimmen die Art und Weise, wie wir die Weltmeere bewirtschaften und bieten Garantien für eine sichere und nachhaltige Nutzung der Meere in der Zukunft. Diese Zusammenarbeit ist sehr wichtig, da mehr als 70 % der Meere und Ozeane „Hochsee“ sind: Gebiete außerhalb der nationalen Zuständigkeit. Dies sind Meeresgebiete, über die die Länder keine rechtliche Kontrolle haben. In den letzten Jahren hat Belgien eine führende Rolle bei den Verhandlungen für ein neues UNCLOS-Protokoll „Biodiversity beyond national jurisdiction“ übernommen. Dieses Protokoll strebt die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auf hoher See an.

Logos von OSPAR, UNCLOS und ISA

INTERNATIONAL SEABED AUTHORITY - ISA

Die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Mineralien organisiert, reguliert und abwickelt. Sie tut dies für das internationale Seegebiet, das nicht unter die nationale Gesetzgebung fällt. Dies betrifft vor allem den Tiefseebergbau. Das ist der Abbau von Bodenschätzen im Meer und auf dem Meeresboden.

Es ist sehr wichtig, dass Belgien nicht nur ein Vorreiter bei der Entwicklung von Technologien und wirtschaftlichen Aktivitäten zur Ausbeutung dieser Ressourcen ist. Unser Land muss auch eine führende Rolle beim Schutz des besonderen Naturwertes des Meeres und des Meeresbodens spielen. Schließlich gibt es in der Forschung wenige gesicherte Erkenntnisse über die Tiefsee.

Die Website des FÖD Wirtschaft bietet eine Übersicht über die verschiedenen Aspekte dieses Themas. 
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