Es besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Texten der internationalen Übereinkommen, der europäischen Strategien und den Maßnahmen der öffentlichen Umweltbehörden zur Umsetzung von Verpflichtungen gegenüber den internationalen Organisationen und der Europäischen Union.

Der Ausdruck internationale Übereinkommen beschreibt im internationalen Recht Grundsatzerklärungen, die ursprünglich nicht verbindlich sind. Diese Übereinkommen müssen im Allgemeinen von Staaten ratifiziert werden, um verbindlich gemacht und somit zu echten internationalen Verträgen umgewandelt zu werden.

Die internationalen Organisationen wie die Vereinten Nationen sind mit dieser Art von Texten vertraut. Somit haben die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt der Konferenz von 1992 in Rio die Grundlagen der meisten bis heute in diesem Bereich ergriffenen Maßnahmen gebildet.

Durch den Vertrag über die Europäische Union von 1992 ist die Umwelt zu einer Gemeinschaftspolitik geworden. Dieses Datum kennzeichnet den Übergang hin zu einem horizontaleren, globaleren und zielgerichteteren Handeln der Europäischen Union. Die Initiative „Ressourcenschonendes Europa“, die mehrere Strategien, wie die „Biodiversitätsstrategie 2020“ umfasst, ist ein treffendes Beispiel dafür und veranschaulicht diese Entwicklung sehr gut. 

Die vom Föderalstaat ergriffenen Maßnahmen als Antwort auf die internationalen und europäischen Initiativen werden in folgenden Rubriken vorgestellt:

Umweltbürgerrechte
Meeresumwelt,
Antarktis,
Biologische Vielfalt,
Klimawandel,
Chemische Stoffe.