Umweltbedrohungen kennen keine Grenzen. Daher müssen zuerst auf internationaler Ebene die notwendigen Anstöße gegeben und verbindliche Ziele gesetzt werden.

In der Tat geht der größte Teil des belgischen Umweltrechts auf internationale Übereinkommen, die europäischen Strategien und die Gemeinschaftsvorschriften zurück.

Der Föderalstaat ist zuständig für die Koordinierung der internationalen Umweltpolitik. Der AKIUP, der Ausschuss für die Koordinierung der Internationalen Umweltpolitik (AKIUP) nimmt diese Aufgabe in Angriff.

Dafür arbeitet der Föderalstaat mit den Regionen und anderen föderalen Einheiten für die Vorbereitung und Festlegung eines gemeinsamen belgischen Standpunktes zusammen, der in den internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, UNEP, UN-ECE, OECD) vertreten wird. Das oberste Gebot dieser Aufgabe ist „Absprache“.