Die Europäische Union spielt in der internationalen Umweltpolitik eine aktive Rolle und bestimmt häufig die Richtung, die diese einschlagen muss.

Im Laufe der Jahrzehnte hat die Europäische Gemeinschaft ein zusammenhängendes Gebilde an legislativen Bestimmungen, Aktionsprogrammen und anderen Maßnahmen im Bereich Umwelt erstellt: den gemeinschaftlichen Besitzstand.

Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst zahlreiche Rechtsakten, meistens Richtlinien, aber auch Verordnungen, die die großen und vielfältigen Themen Luft- und Wasserqualität, Abfallbewirtschaftung, die Vermarktung chemischer Stoffe, Naturschutz, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, Klimawandel und Umweltrechte der Bürger behandeln.


Die Mitgliedstaaten setzen den gemeinschaftlichen Besitzstand auf ihrem Gebiet um.

In Belgien gewährleisten der Föderalstaat und die Regionen diese Umsetzung gemäß der Aufteilung der Umweltkompetenzen zwischen den Regierungsebenen.