Im Rahmen der Regionalisierung und unter Beachtung der Vereinbarungen über die Staatsreform teilen sich die Föderalbehörde und die Regionen die Umweltzuständigkeiten in unserem Land untereinander auf.

Flandern, Wallonien und die Region Brüssel-Hauptstadt üben ihre Kompetenzen aus in den Bereichen:
- Raumplanung,
- Schutz und Erhaltung der Natur,
- Schutz der Böden, des Wassers und der Luft sowie Lärmbekämpfung,
- Abfallpolitik,
- Wassergewinnung und -versorgung,
- Kontrolle der industriellen Tätigkeiten.

Der Föderalstaat konzentriert seine Zuständigkeiten auf:
- Produktnormen,
- Schutz gegen ionisierende Strahlung,
- Import, Export und Durchfuhr gebietsfremder Pflanzen- und Tierarten und deren sterblicher Überreste,
- Schutz der Meeresumwelt.

Im Rahmen der 6. Staatsreform wurden die Zuständigkeiten in Bezug auf die Durchfuhr von Abfällen und das Wohlergehen der Tiere auf die Regionen übertragen. Diese Übertragung gilt seit dem 1. Juli 2014.

Der Föderalstaat ist außerdem zuständig für die Koordinierung der internationalen Umweltpolitik.

Die Umweltthemen, für die eine Absprache zwischen Regionen und Föderalstaat notwendig ist, werden von der Interministeriellen Umweltkonferenz (IKU) behandelt. Diese besteht aus Vertretern der auf regionaler und föderaler Ebene zuständigen Umweltminister.

Die Inspektionsdienste des Föderalstaates und der Regionen kontrollieren die Umsetzung der Umweltpolitik in Belgien.

Für die Umsetzung der Umweltpolitik zieht der Föderalstaat die Unternehmensverbände, Gewerkschaften und spezialisierten Nichtregierungsorganisationen zu Rate. Diese Beratung wird nach Themen oder Dossiers organisiert.

Andere Formen der Zusammenarbeit wurden, insbesondere mit den Unternehmensverbänden, im Rahmen der Sektorvereinbarungen gebildet.