Zahlreiche Umweltprobleme überschreiten nationale Grenzen. Bis zu 80 % der nationalen Umweltpolitik hat einen europäischen oder internationalen Ursprung. Die Europäische Union ergreift aktiv Maßnahmen zur Erhaltung natürlicher Ressourcen und zur Bekämpfung von Umweltverschmutzung. Die Vereinten Nationen haben wichtige Vereinbarungen zur Bewältigung globaler, umweltpolitischer Herausforderungen geschlossen. Belgien nimmt als Mitglied der Vereinten Nationen aktiv an diesen Verhandlungen teil.
Zahlreiche Umweltfragen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Regionen. Der Föderalstaat verfügt jedoch auch über eigene Zuständigkeiten im Umweltbereich oder teilt sich manche mit den Regionen. Außerdem betrifft die Erhaltung der natürlichen Ressourcen sowie der Kampf gegen ihre Erschöpfung und Verschmutzung auch andere Zuständigkeitsbereiche wie Landwirtschaft, Transport, Energie und Wirtschaft.
Aufgrund der belgischen Zuständigkeitsverteilung in Umweltfragen ist es wichtig, dass die verschiedenen zuständigen Instanzen zusammenarbeiten und auf internationaler Ebene mit einer Stimme sprechen. Deshalb hat Belgien anhand von speziellen Zusammenarbeitsabkommen dafür gesorgt, dass die zuständigen Instanzen zusammenarbeiten und somit ihre internationalen Verpflichtungen erfüllen können. Eines dieser Zusammenarbeitsabkommen hat den Ausschuss für die Koordinierung der Internationalen Umweltpolitik (AKIUP) eingeführt.