Bei der dritten Säule der Konvention von Aarhus geht es um den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Es handelt sich hierbei um ein Recht, das so weitgehend und frei wie möglich wahrzunehmen ist.
Jeder einzelne muss die Gerichte ansprechen können, um einen Rechtsverstoß bei dem Zugang zu Informationen und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren oder ganz allgemein auch Verletzungen von gesetzlichen Umweltvorschriften anzuzeigen.
Was sind die Prinzipien dieses Rechts?
Was sind die Rechtswege, die bei Überprüfungsverfahren möglich sind?
Wo kann ich juridische Hilfe finden?
Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz
115, Bd. de Waterloo
B-1000 Brüssel
Telefon: 02/542.65.11
Telefax: 02/542 70 39
Staatsrat
33, Rue de la Science
B-1040 Brüssel
Telefon: 02/234 96 11
Dokument
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